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Inhaber einer Fliesenlegerfirma schädigte Sozialkassen um mehr als 47.500 Euro
Einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro wegen Sozialbetrugs kassierte jetzt der Inhaber einer Fliesenlegerfirma aus Rosenheim. Das Amtsgericht Rosenheim sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Sozialkassen durch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen um insgesamt mehr als 47.500 Euro geschädigt hat.
Im Rahmen einer Geschäftsprüfung stellten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim fest, dass in dem Fliesenlegerbetrieb seit 2011 ungewöhnlich viele Aufträge durch Subunternehmer ausgeführt worden waren. Da Unternehmer für beauftragte Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, schauten die Zöllner noch einmal genauer hin.
Durch die weiteren Ermittlungen konnte schließlich nachgewiesen werden, dass es sich bei neun Subunternehmern in Wahrheit nicht um selbstständige Gewerbetreibende sondern um abhängig, also sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer handelte. Diese wurden wie eigene Arbeitskräfte in dem Betrieb eingesetzt: Sie bekamen sämtliches Werkzeug gestellt, und bezüglich Art, Ort und Dauer ihrer Arbeit handelten sie ausschließlich auf Weisung des beschuldigten Einzelunternehmers. Über einen Zeitraum von fast drei Jahren hatte dieser dadurch den Sozialkassen Beiträge in Höhe von mehr als 47.500 Euro vorenthalten.
Entsprechend „saftig“ fiel der Strafbefehl des Amtsgerichts aus. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe von insgesamt 13.500 Euro zahlen. Da die Zahl der Tagessätze auf mehr als 90 festgesetzt wurde, gilt er fortan als vorbestraft. Darüber hinaus muss er den verursachten Schaden bei den Sozialversicherungsträgern wiedergutmachen und auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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