09.09.2015 – 35/2015
Anklage wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG)
Die Bundesanwaltschaft hat am 4. September 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nils D.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt (§ 129b i.V.m. § 129a StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat in Syrien vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
I.
Der “Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) ist eine radikal-islamistische Organisation, deren Ziel es ist, auf dem Gebiet des Irak und der heutigen Staaten Syrien, Libanon, Jordanien und Palästina einen allein auf der Sharia basierenden Gottesstaat zu errichten. Hierzu will sie die Regierung im Irak sowie das Regime des syrischen Machthabers Assad stürzen. Dies versucht sie, im offenen militärischen Bodenkampf gegen Regierungstruppen und konkurrierende Widerstandsgruppen zu erreichen. Zudem ist sie für Sprengstoff- und Selbstmordanschläge, Entführungen sowie für Kriegsverbrechen, wie Massenexekutionen und Verbrennen von Gefangenen oder medial inszenierte Hinrichtungen, verantwortlich. Im Sommer 2014 rief die Vereinigung das Kalifat aus und benannte sich in “Der Islamische Staat“ (IS) um. Muslime weltweit sind aufgefordert, sich ihrem Befehlshaber Abu Bakr al-Baghdadi zu unterwerfen. Die Organisation erhebt damit den Führungsanspruch innerhalb der globalen jihadistischen Bewegung.
II.
Getragen von seiner radikal-religiösen Gesinnung schloss sich der Angeschuldigte spätestens ab Mitte Oktober 2013 bis Anfang November 2014 in Syrien dem ISIG als Mitglied an. Zu Beginn dieses Zeitraums verschaffte er sich zunächst Schusswaffen und Handgranaten und ließ sich in deren Umgang sowie in der Verarbeitung von Sprengstoff zum Bau von Sprengsätzen unterweisen, um gegebenenfalls an Kampfhandlungen für den ISIG teilzunehmen. Anschließend war er von April bis November 2014 in eine Spezialeinheit zur Festnahme von Deserteuren aus den Reihen des ISIG und in die Verwaltung von dessen Gefängnissen eingebunden. Zudem leistete er bei verschiedenen Gelegenheiten Wachdienst zum Schutz von Stützpunkten des ISIG ab. Während des gesamten Zeitraums stellte er der Organisation eigene finanzielle Mittel in einer Höhe zwischen 7.000 und 9.000 Euro dergestalt zur Verfügung, dass er einen Großteil dieses Betrages zum eigenen Lebensunterhalt während seines Aufenthalts in Syrien einsetzte und damit die Organisation davon entlastete, ihn zu versorgen. Weiterhin half er beim bewaffneten Transport von verletzten Kämpfern des ISIG und der Bestattung eines toten Gefangenen. Außerdem fungierte er bei dem Verhör eines Gefangenen als Dolmetscher. Schließlich förderte er den ISIG auch dadurch, dass er sich zu Propagandazwecken an einem Fahrzeugkonvoi beteiligte.