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Feierliche Amtseinführung von Ronald Lenz
Oberregierungsrat Ronald Lenz wurde am 2. April 2019 bei einem feierlichen Festakt im Bad Cannstatter Rathaus offiziell als neuer Leiter des Zollfahndungsamts Stuttgart eingeführt.
Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, beglückwünschte Ronald Lenz zu seinem neuen Amt und wünschte ihm viel Freude bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe, die dieses Amt mit sich bringt. „Das Zollfahndungsamt Stuttgart“, so der Vizepräsident, „nehme seine Rolle als Teil der Sicherheitsarchitektur des Bundes mit beeindruckenden Ergebnissen war. So bearbeiteten beispielsweise die rund 300 Beschäftigten im vergangenen Jahr insgesamt 1.263 Ermittlungsverfahren“.
Ronald Lenz ist 59 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. Im Raum Freiburg aufgewachsen, begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1978 im gehobenen Dienst der Bundeszollverwaltung. Er arbeitete über Jahrzehnte hinweg in den verschiedensten Bereichen des Zolls. Immer wieder aber zog es ihn in den Zollfahndungsdienst zurück. Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und der Osterweiterung der Europäischen Union übernahm er zahlreiche Sonderaufgaben, insbesondere im Bereich der Finanzermittlungen. Im Jahr 2007 wechselte der gebürtige Niedersachse in den höheren Dienst der Zollverwaltung und war im Anschluss acht Jahre lang Verbindungsbeamter für China, Hongkong und Macao an der Deutschen Botschaft in Peking.
Im Rahmen seiner neuen Aufgabe als oberster Zollfahnder Baden-Württembergs ist es Lenz wichtig, „den Fokus auf die Kriminalitätsfelder und deren Phänomene zu legen, die erhebliche Schäden verursachen, auf denen sich mittels verfestigter krimineller Strukturen immense illegale Gewinne anhäufen lassen oder die das Gefühl für Sicherheit bei den Menschen abhandenkommen lassen“, so der neue Leiter.
Hintergrundinformation zum Zollfahndungsamt Stuttgart
Das Zollfahndungsamt (ZFA) Stuttgart mit den Dienstsitzen Freiburg, Karlsruhe und Radolfzell ist für Steuerstraftaten im gesamten Bundesland Baden-Württemberg zuständig.
Die Zollfahnder verfolgen Verstöße im Bereich der Einfuhrabgaben (zum Beispiel Zölle, Einfuhrumsatzsteuer), der Verbrauchsteuern (zum Beispiel Tabaksteuer, Energiesteuer), der Verbote und Beschränkungen (zum Beispiel Rauschgift, Arzneimittel, Waffen, gewerblicher Rechtsschutz), des Außenwirtschaftsrechts (zum Beispiel Embargoverletzungen) und klären verdächtige Geldflüsse auf.
Im Bezirk des ZFA Stuttgart liegt Deutschlands längste Grenze zu einem Nicht-EU-Staat – die über 300 Kilometer lange Grenze zur Schweiz.
In Baden-Württemberg gibt es außerdem zwei Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift und eine Zentrale Finanzermittlungsgruppe, die jeweils paritätisch mit Angehörigen des Zollfahndungsamts Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg besetzt sind. In Kehl betreibt das Zollkriminalamt Köln, vorgesetzte Behörde des ZFA Stuttgart, gemeinsam mit der Bundespolizei, der Landespolizei sowie Zöllnern und Polizisten aus Frankreich ein Gemeinsames Zentrum.
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Quelle : Zoll.de
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