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Falscher Fünfziger inklusive
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs eines polnischen Reisenden, der am 13. Mai 2019 aus der Schweiz über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn nach Deutschland einreisen wollte, fanden die Zollbeamten in einer Aktentasche mehrere 50-Euro-Scheine in vier Bündeln. Die Frage nach mitgebrachten Waren hatte der Mann zuvor verneint.
Die Zählung des Geldes ergab zunächst einen Betrag von 20.000 Euro, wobei ein Geldschein offensichtlich gefälscht war. Es handle sich um Firmengeld aus einem Verkaufsgeschäft, das er in Italien abgewickelt habe, so der Mann.
Da die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab 10.000 Euro aus einem Drittland an der Zollstelle unaufgefordert anzumelden ist, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Hinsichtlich des gefälschten Geldscheins wurde der Fall an das zuständige Polizeipräsidium Freiburg abgegeben. Kurioserweise minderte sich so der eingeschmuggelte Geldbetrag auf 19.950 Euro. Es steht zu vermuten, dass der Mann selbst nicht bemerkt hatte, dass ihm ein falscher Fünfziger untergeschoben worden war.
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Quelle : Zoll.de
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