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75 Einsatzkräfte prüften 240 Arbeitnehmer und stellten diverse Verstöße fest
Am 21. Januar 2020 kontrollierte der Zoll bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns.
Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz mit 75 Zöllnerinnen und Zöllnern an der Aktion.
Im Laufe des Tages wurden knapp 240 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 70 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt.
In insgesamt 83 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig. Unter anderem ergaben sich erste Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße, Beitragsvorenthaltungen (§ 266 a Strafgesetzbuch), illegale Beschäftigung von Ausländern und Leistungsmissbrauch.
Im besonderen Fokus standen Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind. Dabei wurden diese besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereiche mit Kundenkontakt genauer unter die Lupe genommen. Darunter fallen beispielsweise Betriebe wie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés, Friseur- und Kosmetiksalons (insbesondere Nagelstudios), das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios sowie Kfz-Dienstleistungsbetriebe (wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen).
Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.
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