Anklage gegen den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sebastian B. wegen Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen

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07.07.2015 – 25/2015

Anklage wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Jaish al-Muhajirin wal Ansar“(JAMWA) und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG)

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Juni 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mustafa C. und
den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sebastian B.

Anklage erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt (§ 129b i.V.m. § 129a StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten Mustafa C. und Sebastian B. reisten im März und im August 2013 über die Türkei nach Syrien und schlossen sich dort dem Kampfverband „Muhajirun halab“ („Auswanderer von Aleppo“) an. Die „Muhajirun halab“ gehörten zunächst der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jaish al Muhajirin wal Ansar“ („Armee der Auswanderer und Helfer“, kurz: JAMWA) an. Nach der Spaltung der JAMWA Ende 2013 schlossen sich die „Muhajirun halab“ dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) an. Beide Vereinigungen verfolgen das Ziel, die gegenwärtige syrische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten, wobei der ISIG hierbei auch vor der Begehung von Kriegsverbrechen, wie Massenexekutionen und Verbrennen von Gefangenen oder medial inszenierte Enthauptungen, nicht zurückschreckt.

Die Angeschuldigten durchliefen eine mehrwöchige militärische Ausbildung, im Rahmen derer sie unter anderem im Umgang mit Schusswaffen geschult wurden. Anschließend wurden sie in die bei Aleppo gelegene Basisstation der „Muhajirun halab“ verlegt und einer Kampfgruppe zugeteilt, deren stellvertretender Anführer Mustafa C. spätestens seit September 2013 war. Neben logistischen Aufgaben, wie dem Transport von Verpflegung an die Frontlinie, nahmen die Angeschuldigten auch selbst an Kampfhandlungen teil. Sebastian B. kehrte Mitte November 2013 nach Deutschland zurück. Mustafa C. hielt sich auch nach seiner Ausreise im März 2013 wiederholt vorübergehend in Deutschland auf. Mitte September 2014 kehrte auch er aus Syrien zurück.

Die Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme am 22. Januar 2015 (vgl. Pressemitteilung Nr. 3 vom 22. Januar 2015) in Haft.

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