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Drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe, Täter auf der Flucht
In einem komplexen Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel in Kooperation mit der Steuerfahndung des Finanzamts für zentrale Prüfungsdienste Kiel wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung einen finanziellen Schaden von umgerechnet 800.000 Euro festgestellt.
Die langwierigen Ermittlungen ergaben, dass ein 49-jähriger Mann, der im Bereich der Eisenflechterei tätig war, fünf osteuropäische Staatsangehörige unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei der Gewerbemeldestelle angemeldet hatte. Tatsächlich führte der Mann den Betrieb dieser Firma allein. Die fünf Scheinselbstständigen waren seine Arbeitnehmer.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Kiel wurde er in Abwesenheit zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während des Prozesses flüchtete der Verurteilte in die Türkei.
Eine gegen das Urteil eingereichte Revision wurde als unbegründet verworfen. Aufgrund des Vollstreckungshaftbefehls werden zielgerichtete Maßnahmen bis zur Festnahme ergriffen.
„Illegal ist unsozial“, so der Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch. „Wir werden weiterhin sämtliche illegale Aktivitäten in allen von Schwarzarbeit bedrohten Bereichen verfolgen“, führte Dütsch weiter aus.
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