Änderungstext § 115f SGB V spezielle sektorengleiche Vergütung: Ein richtiger …

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Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

Berlin (ots)

Am heutigen Freitag hat der Änderungsantrag zum § 115f die parlamentarischen Hürden genommen.

„Das geht schon in die richtige Richtung: Ambulantisierung und Strukturwandel, aber es braucht noch erhebliche Nacharbeit zum 01.04.2023 und einen großen Sprung in den nächsten zwei Jahren“, kommentiert der Präsident des BVOU, Dr. Burkhard Lembeck.

Konkret sieht der neue § 115f eine sektorengleiche Vergütung vor, die lt. Absatz 3 und 1 unabhängig davon erfolgt, wo – im Krankenhaus oder der vertragsärztlichen Versorgung – oder wie – ambulant oder stationär – sie erbracht wird. Die Auszahlung soll als Fallpauschale erfolgen.

Hiermit gibt der Gesetzestext die richtige Richtung vor – wenn dann allerdings in der Gesetzesbegründung davon die Rede ist, dass die Höhe der Fallpauschale von der Dauer der Nachbehandlung abhängt und der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Gesetzestext die Wirtschaftlichkeit prüfen soll, dann scheint die Chance verpasst, hier endlich einen kontroll- und bürokratiearmen Sektor einzuführen.

Zum großen Sprung in Richtung Strukturwandel wird es in dieser Legislaturperiode allerdings erst kommen, wenn man den DRG-Sektor konsequent bereinigt. Dann erhält man genug Volumen, um den Kliniken die Ambulantisierung zu ermöglichen. Wie so etwas gehen kann, hat das Wiesbaden Institute for Healthcare Economics and Patient Safety (WiHelP) in einem Working Paper unter Mitarbeit des BVOU ausgearbeitet.

Das Working Paper zeigt eine „Road Map“ zu einer sektorengleichen Versorgung auf, in der Kliniker und niedergelassene Ärzte ihre Patienten besser versorgen können.

Es gibt auch die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen an, die den jetzt durchgeführten Änderungen folgen müssen. Dahingehend sollte es eigentlich gelingen, einen fraktions- und institutionsübergreifenden Konsens zu erreichen.

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