Essen (ots)
Auf dem Deutschen Ärztetag 2023 wies der Verfassungsrechtler Peter Müller aus Rheinland-Pfalz nachdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Freiberuflichkeit und die Gemeinwohlbindung freier Berufe hin – ein Thema, das auch der Freien Ärzteschaft (FÄ) unter den Nägeln brennt. Deren Delegierte betonten im Rahmen der anschließenden Debatte die Probleme besonders im Bereich der Kassenmedizin, die für mehr als 70 Millionen Bürger von elementarer Bedeutung sei.
Besonders wichtig seien die von Müller erwähnten Aspekte fachlicher Unabhängigkeit und einer gesicherten Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient, betonte Wieland Dietrich, 1. Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) auf dem Ärztetag. „Darüber hinaus muss es selbständigen Ärztinnen und Ärzte natürlich möglich sein, ärztliche Leistungen in gebotener Qualität erbringen zu können – dazu sind sie nach dem Patientenrechtegesetz auch verpflichtet.“ Aber das Vertragsarztwesen kranke inzwischen erheblich daran, eine gute Behandlungsqualität zu ermöglichen.
Massive Unterfinanzierung verhindert notwendige medizinische Leistungen
Dieselbe Einschränkung gelte für den Umfang kassenärztlicher Medizin. „Vertragsärztlichen Ärztinnen und Ärzten ist es aufgrund der massiven Unterfinanzierung inzwischen nicht mehr möglich, zahlreiche notwendige oder sinnvolle Leistungen zu erbringen. Bei niedrigsten Honorarpauschalen für drei Monate brechen ganze Leistungsbereiche weg“, so der Dermatologe aus Essen. Als Beispiele nennt er die sich mehr und mehr reduzierenden Hausbesuche, wegfallende Ultraschalluntersuchungen oder andere wichtige Untersuchungen und Behandlungen.
„Im Ergebnis können zahlreiche Kassenärztinnen und -ärzte ihren Patienten nicht mehr die Medizin anbieten, die sie erhalten sollten. Dazu kommen immer längere Wartezeiten auf einen Termin,“ kritisiert Dietrich weiter. Dies gefährde nicht nur die Behandlungsqualität, sondern stelle im Ergebnis auch das Funktionieren des freien Arztberufes im Hinblick auf das Gemeinwohl in Frage.
Patienten als Leidtragende
„Welche ärztliche Behandlung bekommen Patienten in Deutschland am Ende dort, wo 5.000 Kassenarztsitze nicht mehr besetzt sind? Gar keine!“ Um den Patienten nötige und wichtige Leistungen noch anbieten zu können, seien Kassenärzte daher zunehmend gezwungen, ihren Patientinnen und Patienten Leistungen privat anzubieten.
Die Freie Ärzteschaft kritisiert daher deutlich, dass bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach keine Politik im Hinblick auf die Stärkung der ambulanten Kassenmedizin erkennbar sei und – eher im Gegenteil – diese Medizin noch weiter geschwächt werde. „Leidtragende sind die Patienten – durch weiteres Wegschrumpfen der Kassenmedizin in den vorhandenen Praxen, durch eine weiter abnehmende Zahl von Praxen und weiter steigende Wartezeiten,“ resümiert Wieland Dietrich.
Zwänge und Gängeleien statt echter Freiberuflichkeit
Dr. Silke Lüder, Vize-Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, ergänzt, dass diese Gesundheitspolitik auch mit zahlreichen Hindernissen für junge Ärztinnen und Ärzte verbunden sei, die sich eigentlich niederlassen wollen. Konkret: mit einer überbordenden Bürokratie, den weiter bestehenden Regressen für veranlasste Leistungen und Medikamente und auch dem kommenden Zwang, eine völlig dysfunktionale elektronische Patientenakte zu befüllen und nur noch – noch nie erfolgreich getestete – elektronische Rezepte ausstellen zu müssen.
„Hier stehen staatlicher Zwang und finanzielle Strafzahlungen bei Nichtanschluss in völligem Gegensatz dazu, dass der Bundesgesundheitsminister auch bei diesem Ärztetag wieder angegeben hatte, die Freiberuflichkeit zu unterstützen, kritisiert die Hamburger Allgemeinärztin.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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