AfD verliert weiteren Parteispendenprozess (Nr. 5/2022)

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Die AfD muss wegen des Verstoßes gegen ein Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes (PartG) eine Sanktion in Höhe von ca. 108.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Am 13. Februar 2016 fand im Kongresszentrum Düsseldorf der Kongress „Europäische Visionen Visionen für Europa“ statt.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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