Aktueller Gesetzentwurf für Einweg-Kunststofffonds nicht ausreichend: Deutsche …

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • Laut aktuellem Gesetzentwurf sollen Hersteller künftig Kosten für Sammlung und Entsorgung ihrer Einweg-Artikel aus dem öffentlichen Raum tragen
  • Lenkungswirkung bleibt aus: Umgelegte Kosten entlasten zwar Kommunen, sind aber viel zu niedrig, um Anreize zur Abfallvermeidung und Mehrwegförderung zu schaffen
  • DUH fordert von Umweltministerin Lemke zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Take-Away-Verpackungen und -Plastikflaschen

Nach der gestrigen Debatte im Bundestag zur Erhebung einer Einweg-Kunststoffabgabe kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die fehlende Lenkungswirkung des aktuellen Gesetzentwurfs. Dieser schaffe keine Anreize zu einer wirklichen Abfallvermeidung und Mehrwegförderung, so die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Die DUH begrüßt zwar, dass Hersteller bestimmter Einweg-Plastikartikel, wie zum Beispiel Einweg-Kaffeebecher und Wegwerf-Plastikflaschen, zukünftig für die Sammlung und Entsorgung ihrer umweltschädlichen Produkte aus dem öffentlichen Raum Geld bezahlen sollen, beurteilt die Beiträge jedoch als viel zu niedrig. Deshalb fordert die DUH von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen und -Plastikflaschen. Nur so sind die finanziellen Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher stark genug, um auf umweltfreundlichere Mehrwegalternativen umzusteigen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dass Hersteller Säuberungs- und Entsorgungskosten für bestimmte Einweg-Produkte bezahlen sollen, ist richtig. Allerdings wird die Umlage dieser Kosten nicht dazu führen, dass weniger Einweg genutzt und in der Umwelt entsorgt wird. Die zu zahlenden Beiträge sind nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf viel zu niedrig. Für eine Einweg-Essensbox würden beispielsweise 0,3 Cent oder für eine Einweg-Plastikflasche 0,68 Cent fällig. Die Lenkungswirkung einer solchen Abgabenhöhe tendiert gegen Null. Als wirksame Maßnahme gegen die Müllflut im öffentlichen Raum ist eine zusätzliche Einwegabgabe von mindestens 20 Cent nötig, um die Nutzung von Einweg-Bechern, -Essensboxen oder -Plastikflaschen deutlich zu verteuern. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Tübingen hat bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann. Es wäre fatal, sich der Illusion hinzugeben, dass mit der Umlage von Entsorgungskosten das Müllproblem gelöst sei.“

Auch Städte und Kommunen sollten sofort mit Maßnahmen starten, um Einweg-Müll tatsächlich zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Bundespolitik beim Thema Abfallvermeidung und Mehrwegförderung nicht entschieden genug handelt. Mehrweggebote für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, eine Anschubfinanzierung für Mehrwegsysteme sowie ein Verbot bestimmter Einweg-Artikel bei der öffentlichen Beschaffung sind schnell umsetzbare Maßnahmen„, erklärt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Hintergrund:

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Einweg-Kunststofffonds sollen für die Entfernung bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum künftig Hersteller finanziell aufkommen. Das soll beispielsweise für Coffee-to-go-Becher, Einweg-Plastikessensboxen, Zigarettenfilter und bestimmte Verpackungen für Süßwaren gelten. Während der Corona-Pandemie hat sich die Vermüllung des öffentlichen Raums vor allem durch den gestiegenen Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken weiter verschärft.

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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

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Original Quelle Presseportal.de

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