Aktueller Stand und komplette Informationen zum Impfbeginn in Stadt und Landkreis Würzburg

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Welche Personengruppen haben prioritär Anspruch auf die freiwillige Impfung?

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht nach § 2 vor, dass folgende

Personen mit höchster Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung haben:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Welche Personengruppen werden in Stadt und Landkreis Würzburg mit der ersten Charge am 27. Dezember geimpft?

In enger Abstimmung haben die Verantwortlichen für die Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg entschieden, dass 100 Impfdosen für Senioreneinrichtungen in Stadt und Landkreis Würzburg vorgesehen sind, 100 weitere Impfdosen sind für das Klinikpersonal der Intensivstationen des Universitätsklinikums Würzburg eingeplant. Zeitnah werden auch andere Kliniken versorgt.

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