Angemessene Anwohnerparkgebühren in Freiburg höchstrichterlich bestätigt: Deutsche …

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Hoffnungswerte / Kommentar zum Bundeshaushalt in Kriegszeiten von Angela Wefers.


Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bestätigt, dass Anwohnerparkgebühren in Höhe von 360 Euro pro Jahr wie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefordert, durch Kommunen erhoben werden dürfen. Die beklagte Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg wurde aber unter anderem mit Verweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage für soziale Ausnahmen für unwirksam erklärt. Die DUH begrüßt die Klarstellung des Gerichts und fordert alle Kommunen in Deutschland auf, die Gebühren auf einen angemessenen Betrag von einem Euro pro Tag anzuheben. Gleichzeitig muss Bundesverkehrsminister Wissing Rechtssicherheit schaffen, damit Kommunen soziale Kriterien in Anwohnerparkgebühren berücksichtigt können.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Dieses Urteil ist ein klares Signal für die Mobilitätswende. Wir fordern alle deutschen Städte auf, der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende zu setzen. Anwohnerparkgebühren von 360 Euro pro Jahr, wie Freiburg sie beschlossen hat, sind zulässig und angemessen. Der öffentliche Raum ist knapp und darf nicht länger für 8 Cent pro Tag verramscht werden. Die Einnahmen müssen in den massiven Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen. So schützen wir das Klima und machen unsere Städte lebenswerter. Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Und nicht nur das! Autos werden immer länger, breiter und schwerer, wohingegen Flächen zum Spielen, Flanieren und Verweilen immer knapper werden. Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien muss aber auch möglich sein. Deshalb fordern wir Bundesverkehrsminister Wissing auf, eine solche zu ermöglichen, indem er endlich eine zukunftsfähigen Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorlegt.“

Hintergrund:

Ende 2021 hat Freiburg die jährliche Gebühr für einen Anwohnerparkausweis standardmäßig auf 360 Euro und auf 480 Euro für besonders große Autos erhöht. Zuvor war die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis jahrzehntelang auf 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt – ein Preis, der keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht einmal den Verwaltungsaufwand begleicht. Obwohl vielerorts bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit besteht, die Gebühren anzuheben, kostet Anwohnerparken in den meisten deutschen Städten immer noch weniger als 31 Euro pro Jahr. So zum Beispiel in Großstädten wie Frankfurt, Hannover, Leipzig oder Stuttgart. Erste Auswertungen aus Freiburg bestätigen außerdem die positive Wirkung: Die Zahl der Anträge auf Anwohnerparkausweise ist um fast 50 Prozent zurückgegangen. Die Anzahl der privat zugelassenen Pkw in den bewirtschafteten Zonen ging um 2,2 Prozent zurück.

Eine Staffelung nach Fahrzeuggrößen sowie nach sozialen Belangen hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen abgewiesen.

Link:

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/pm/2023/47

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

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Original Quelle Presseportal.de

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