Der geplante Verlauf der Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“.
Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Über andere bestehende beziehungsweise geplante Leitungssysteme wird die ETL 182 Erdgas von Anlagen für LNG (Liquefied Natural Gas – verflüssigtes und später wieder gasifiziertes Erdgas) in Brunsbüttel und Stade aufnehmen und zum bestehenden Netzpunkt Achim transportieren. Dort wird das Erdgas in das bestehende überregionale Erdgasversorgungsnetz eingespeist. Die Leitung sowie sämtliche technische Einrichtungen ermöglichen auch den zukünftig geplanten Transport von Wasserstoff.
Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400 (1.400 Millimeter Innendurchmesser) sowie einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar errichtet werden. Dabei wird die Leitung mindestens einen Meter tief weitgehend in Grabenbauweise verlegt. An einigen Stellen ist eine geschlossene Verlegung geplant, um eine Beanspruchung der Oberfläche zu vermeiden. Neben der Errichtung und dem Betrieb der Leitung umfasst das Vorhaben auch Flächen und Anlagen, die während der Bauzeit in Anspruch genommen werden, sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines zwölf Meter breiten Schutzstreifens. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant.
Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim. Lediglich durch Kompensationsmaßnahmen, die nicht in unmittelbarer Nähe der Leitung umgesetzt werden, sind auch die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede betroffen.
Die Antragsunterlagen werden ab Montag, 27. Januar, bis Mittwoch, 26. Februar, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ und im niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/portal/). Unter diesen Internetadressen ist auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung abrufbar, die wichtige Hinweise für Betroffene enthält. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene während der Dauer der Auslegung einen Datenträger mit den Antragsunterlagen anfordern (Kontakt: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden kann, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum Mittwoch, 26. März, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben
- schriftlich per Post oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder
- durch Übersendung eines unterschriebenen Schriftstückes per E-Mail an ETL182@lbeg.niedersachsen.de.
Hintergrund:
Die Leitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Daher wurde auch für dieses Vorhaben im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.
Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas 2020 – 2030 bestätigt. Mit dem Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur zum NEP Gas 2022 – 2032 vom 21. Dezember 2023 ist das Vorhaben als Maßnahme „Leitung Elbe Süd-Achim“ (ID 767-02) Gegenstand des NEP Gas 2022 – 2032 geworden.
Für die beantragte Trasse liegt die Landesplanerische Feststellung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 12. Juli 2024 vor. Gegenstand der Landesplanerischen Feststellung ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Trassenalternativen geführt hat. Zugleich trifft die Landesplanerische Feststellung Aussagen dazu, inwieweit das Vorhaben mit Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt werden konnte beziehungsweise noch abgestimmt werden muss. Nähere Informationen hierzu können unter https://www.arl-lg.niedersachsen.de/startseite/unsere_themen/raumordnung/rov-etl182-213084.html abgerufen werden.
Weitere Infos:
- Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Verdichterstationen.
- Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
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