Brüssel / Stuttgart (ots)
- ROADPOL, EVU und DEKRA fordern dringend sektorspezifische Regelung
- Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
- Untätigkeit gefährdet „Third-party“-Prinzip und hoheitliche Tätigkeiten
Das europäische Verkehrspolizei-Netzwerk ROADPOL, die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse (EVU) und die weltweit führende Organisation bei Fahrzeugprüfungen, DEKRA, fordern die Europäische Kommission dringend auf, eine spezifische Gesetzgebung für den Mobilitätssektor in Bezug auf den Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten zu erlassen. „Verzögerungen haben reale Auswirkungen auf die Sicherheit von Fahrzeugen und den Umweltschutz“, heißt es in einem Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Ein Vorschlag zur Ausweitung der Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung wartet auf Weitergabe und läuft Gefahr, bis nach der nächsten Europawahl 2024 verschoben zu werden.
Eine sektorspezifische Gesetzgebung sei unabdingbar, damit Fahrzeugprüfer, Verkehrspolizeien und Unfallanalytiker auch in Zukunft ihre Funktion erfüllen können, so die drei Organisationen. „Mit zunehmend automatisierten und vernetzten Fahrzeugen ist der Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten unabdingbar – sonst können Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Kfz-Prüforganisationen und Unfallanalytiker ihre wichtigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen“, so DEKRA Vorstandschef Stan Zurkiewicz. „Eine Verzögerung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich widerspricht unseren gemeinsamen Zielen der Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit und dem Interesse der europäischen Verbraucher.“
Ohne den notwendigen Rechtsrahmen würde der exklusive technische Zugang der Hersteller zu Fahrzeugdaten die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gefährden. „Untätigkeit der Europäischen Kommission würde zu Insellösungen führen, die von einzelnen Mitgliedsstaaten oder Fahrzeugherstellern abhängen“, heißt es in dem Schreiben.
„Neben ihrer Hauptaufgabe, der Verkehrsüberwachung, müssen die europäischen Verkehrspolizeikräfte auch Verkehrsunfälle untersuchen. Mit zunehmender Automatisierung und Konnektivität der Fahrzeuge wird der Datenzugriff ein immer wichtigerer Faktor bei dieser Aufgabe“, sagt ROADPOL-Präsidentin Elvira Zsinkai. „Die Polizei braucht direkten Zugriff auf verlässliche Fahrzeugdaten, um forensische Beweise für die Rekonstruktion des Unfalls zu sichern.“
EVU-Präsident Jörg Ahlgrimm unterstreicht diesen Aspekt: „Für die Ermittlung der Unfallursache werden die im Fahrzeug generierten Daten zu einer wichtigen Informationsquelle. Unfallanalytiker werden nur herausfinden können, was passiert ist, wenn die relevanten Daten für sie zugänglich sind – ohne Einschränkungen durch Hersteller oder Systemanbieter. Bald wird es nötig sein, herauszufinden, ob ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Person auf dem Fahrersitz oder von einem automatischen System gesteuert wurde. Die Behörden müssen in solchen Fällen unbedingt einen einfachen und schnellen Zugriff auf die entsprechenden Daten haben.“
Gleiches gelte für die Fahrzeugprüfung, so DEKRA als weltweite Nummer eins in diesem Bereich mit jährlich mehr als 28 Millionen Prüfungen in 24 Ländern. „Die periodische Fahrzeugüberwachung ist ein wichtiges Mittel, um die Sicherheit und die Einhaltung von Umweltvorschriften während des gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen zu gewährleisten“, betont DEKRA Vorstandschef Zurkiewicz. „Wenn Fahrzeugsysteme von Software abhängig sind, wie zum Beispiel Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen, brauchen Behörden und unabhängige Prüforganisationen Zugang zu vertrauenswürdigen, unveränderten und ungefilterten Daten, um die korrekte Funktion zu überprüfen.“
Die Experten von ROADPOL, EVU und DEKRA fordern einen nutzerzentrierten Ansatz und einen Datenzugang nach den so genannten „FRAND“-Prinzipien, also einen fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang („fair, reasonable and non-discrimnatory“).
Vor allem fordern die Organisationen die Europäische Kommission auf, ohne weitere Verzögerung einen Entwurf für eine sektorspezifische Rechtsvorschrift vorzulegen, um sicherzustellen, dass dieser noch innerhalb der Legislaturperiode an die Co-Gesetzgeber weitergeleitet werden kann.
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