Auf einer knapp 88,5 Quadratkilometer großen Fläche, die unter anderem die Ortschaften Stadthagen Lindhorst und Niedernwöhren umfasst, erstreckt sich das Erlaubnisfeld Lüdersfeld I.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Concept Real fünf GmbH mit Sitz in Grünwald bei München zum 1. März dieses Jahres das Erlaubnisfeld Lüdersfeld I zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 29. Februar 2028. Das Erlaubnisfeld Lüdersfeld I ist knapp 88,5 Quadratkilometer groß und umfasst die Ortschaften Stadthagen Lindhorst und Niedernwöhren im Landkreis Schaumburg, im Norden wird das Feld im Wesentlichen vom Mittellandkanal begrenzt.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Concept Real fünf GmbH im vergangenen Jahr gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und dem Landkreis Schaumburg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ferner hat das Landesamt die von der Fläche betroffenen Städte Bad Nenndorf, Sachsenhagen und Stadthagen, die Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, Niedernwöhren, Nienstädt und Sachsenhagen sowie die Gemeinden Auhagen, Beckedorf, Helpsen, Heuerßen, Hohnhorst, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Meerbeck, Niedernwöhren, Nienstädt, Nordsehl und Pollhagen informiert. Das LBEG hat die eingegangenen Stellungnahmen der Concept Real fünf GmbH zur Kenntnis gebracht und ihr die Erlaubnis erteilt, die aber lediglich das grundsätzliche Recht beinhaltet, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Bereits von 2009 bis 2013 war vom LBEG das Erlaubnisfeld Lüdersfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben worden. Die damalige Erlaubnisinhaberin hatte Aufsuchungshandlungen vorgenommen, aber über die einmalige Verlängerung der Erlaubnis bis 2013 hinaus keine weiteren Anträge gestellt. Die jetzige Antragstellerin Concept Real fünf GmbH sieht nun Potenziale, in dem Erlaubnisfeld Kohlenwasserstoffe aufsuchen und gewinnen zu können.
Weitere Infos:
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Kohlenwasserstoffe wie Erdgas oder Erdöl) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
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