Avacon Natur GmbH bekommt Feld „Lüneburg I“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

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Das Erlaubnisfeld „Lüneburg I“ erstreckt sich über die Kreisstadt und angrenzende Gemeinden.   Bildrechte: LBEG

Das Erlaubnisfeld „Lüneburg I“ erstreckt sich über die Kreisstadt und angrenzende Gemeinden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Avacon Natur GmbH das Erlaubnisfeld „Lüneburg I“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Lüneburg I“ ist knapp 119 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über die Kreisstadt sowie Bardowieck, Adendorf, Wendisch Evern, Reppenstedt und Vögelsen.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Avacon Natur GmbH im April dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Lüneburg Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Lüneburg, die Samtgemeinden Bardowieck, Gellersen, Ilmenau, Ostheide und Scharnebeck und die Gemeinde Adendorf informiert hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Avacon Natur GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Aktuell hat das LBEG 29 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 24 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel die Norddeutsche Geothermietagung und den „Tag der Geothermie“, der das nächste Mal wieder 2025 am Hauptsitz des LBEG in Hannover stattfindet.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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