Bayern: 57 MILLIONEN EURO STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IN 2021 – Tarifermäßigung in der Einkommensteuer ist wichtiger Beitrag zur Unterstützung bayerischer Familienbetriebe – Bayerisches Landesportal
14. Februar 2022Bayern, Bundesländer, Nachrichten, RegionKommentare deaktiviert für Bayern: 57 MILLIONEN EURO STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT IN 2021 – Tarifermäßigung in der Einkommensteuer ist wichtiger Beitrag zur Unterstützung bayerischer Familienbetriebe – Bayerisches Landesportal
„Unsere bayerischen Land- und Forstwirte leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensräume, sondern sind auch Garant für hochwertige, regionale und ökologische Lebensmittel. Im letzten Jahr wurden die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Bayern dank der Tarifermäßigungen bei der Einkommensteuer mit insgesamt 57 Millionen an Steuern entlastet. Damit wurden die natur- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen, die eigentlich zu zusätzlichen Steuerbelastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen würden, ausgeglichen. Das ist ein wichtiger Beitrag um unsere heimische Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Familienbetrieben zu erhalten“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Die Regelung ist befristet und läuft zum Jahresende 2022 aus. Bayern wird sich hier für eine praxistaugliche Anschlussregelung stark machen“, kündigt Füracker an.
Bereits 2016 hatte der Bundestag die Grundlagen für die Steuererleichterung geschaffen. Die EU-Kommission hatte 2020 ihrer Anwendung zugestimmt. Die bundesweit geltende Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Einkommensteuergesetz) ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung. Dabei werden die landwirtschaftlichen Gewinne aus grundsätzlich drei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren als Durchschnittsbetrag für die Ermittlung der Steuerermäßigung herangezogen. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.
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