Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) sollen nahtlos fortgeführt werden. Damit sollen die Kommunen auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kraftvoll unterstützt werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Die RZWas ist ein absolutes Erfolgsprojekt. Wir wollen die Förderung der Kommunen nahtlos fortsetzen. Für die kommenden Jahre besteht dann Planungssicherheit für die Kommunen bei den zentralen Zukunftsaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Förderung ist ein wesentlicher Baustein für zukunftssichere Trink- und Abwasseranlagen überall in Bayern. Insbesondere für Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf brauchen wir klare Leitplanken für die Förderung. Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern schaffen.“
Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt. „Die Ergebnisse der zurückliegenden vier Förderjahre sprechen für sich. So wurde die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Wir haben die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt. Durch die Härtefallförderung wurden Investitionen von über 1,9 Milliarden Euro angestoßen. Die neuen Förderrichtlinien sollen dieses hohe Niveau erhalten“, so Glauber.
Zum 1. April 2025 sollen die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ in Kraft treten. Sie sollen bis zum 31. Dezember 2028 gelten. Im Kern sollen Fördersystematik und Förderverfahren beibehalten werden. Als wesentliche Neuerungen sollen beispielsweise ein neuer Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung eingeführt werden, um die Zusammenarbeit der Kommunen auszubauen. Zusätzlich sollen die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) verändert werden. Dadurch wird für die Zukunft eine Verkürzung der Wartezeiten bei der Auszahlung erreicht. Daneben soll die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben werden bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 50 Prozent der Ausführungskosten. Die Anpassungen in der RZwas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert werden soll. Dadurch können statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro investiert werden. Der Nachtragshaushalt wird vom Bayerischen Landtag beschlossen.
Der Entwurf der RZWas 2025 wird derzeit bis Anfang Februar 2025 mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden abgestimmt und soll anschließend in Kraft treten. Die bisherigen RZWas aus dem Jahr 2021 sind bis 31. März 2025 befristet.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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