Heute hat der Bayerische Landtag das Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen, das Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf auf den Weg gebracht hat: „Ein Meilenstein in der bayerischen Seniorenpolitik! Mit dem neuen Landesseniorenrat, der in den Gemeinden und Landkreisen verankert ist, binden wir ältere Menschen noch besser ein. So profitieren wir alle von der Erfahrung und dem Knowhow älterer Menschen. Gemeinsam stark in Bayern – mit allen Generationen!“
Seniorenvertretungen gibt es bereits in mehr als 90 Prozent der bayerischen Gemeinden. Diese wertvollen gewachsenen Strukturen stärkt die Bayerische Staatsregierung jetzt mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Und zusätzlich steht den Seniorenvertretungen mit dem Landesseniorenrat ein Gremium zur Seite, das gezielt mit Information und individueller Beratung unterstützt. Als Orientierung wird das Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen. Der Landesseniorenrat soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. Das Gesetz soll zum 1. April 2023 in Kraft treten.
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