Bayern: LANDWIRTE DÜRFEN NICHT WIEDER VERLIERER NEUER AMPEL-GESETZE WERDEN – Kompensation für Absenkung der Umsatzsteuerpauschale nötig // Möglichkeiten für Entlastungen endlich anpacken – Bayerisches Landesportal

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
W%c%bcrzburg City Germany Building  - Harleysboy / Pixabay
Harleysboy / Pixabay

„Die Umsatzsteuerpauschale ist eine bewährte und vor allem unbürokratische Regelung – wird aber für viele betroffene Betriebe und Landwirte immer unattraktiver. Durch eine erneute Absenkung der Umsatzsteuerpauschale werden Landwirtinnen und Landwirte bei den aktuell so zahlreichen Herausforderungen, wie den drastisch gestiegenen Produktionskosten, zusätzlich belastet. Bereits die Reduzierung zum Jahresbeginn 2022 hat unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe hart getroffen. Es kann daher nicht sein, dass die Ampel-Koalition mit zweierlei Maß misst – EU-Vorgaben zu Lasten der Landwirtschaft werden zeitnah umgesetzt, nach EU-Recht mögliche Entlastungen aber erst gar nicht aufgegriffen. Der Bund muss hier schnell aktiv werden: Landwirtinnen und Landwirte müssen zielgenau an anderer Stelle entlastet werden – vor allem im Energiebereich. Durch eine substanzielle Erhöhung der Agrardieselvergütung muss dringend die Energiesteuerbelastung bis zum EU-Mindestsatz abgesenkt werden. Bayern fordert zudem den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und den Einkommensteuer-Freibetrag für Land- und Forstwirte endlich zu erhöhen. Wir müssen unsere Land- und Forstwirte nachhaltig unterstützen!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die Bundesregierung beabsichtigt, den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe ab 2023 von bisher 9,5 Prozent weiter auf 9,0 Prozent abzusenken. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft ist von hohem Preisdruck und stark gestiegenen Kosten geprägt. „Vor allem unsere kleineren und mittelständischen Betriebe spüren jede Zusatzbelastung besonders“, ergänzt Füracker.

Ergänzende Informationen:
• Es wird erwartet, dass die Bundesregierung demnächst eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen wird. Zum Beginn dieses Jahres wurde der umsatzsteuerliche Pauschalierungssatz bereits von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent gesenkt. So sollten EU-rechtliche Vorgaben definitiv erfüllt, der Fortgang des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens obsolet und große Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland vermieden werden.
• Die Bundesregierung nimmt eine jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für landwirtschaftliche Betriebe vor (§ 24 Absatz 5 UStG). Nach den jüngst bekannt gewordenen Berechnungsergebnissen wird für das Jahr 2023 der Durchschnittssatz 9,0 Prozent betragen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

[ad_2]

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

S RAY PreSale Store