(15. Dezember 2023) Berlin – Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber fordert vom Bund, das im Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Novellierung des Tierschutzgesetzes enthaltene generelle Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und die massiven Einschränkungen bei der so genannten Kombihaltung zu streichen. Dazu hat sie am Freitag im Bundesrat in Berlin eine entsprechende Entschließung zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung eingebracht.
Der BMEL-Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht ein Verbot der Anbindehaltung mit einer fünfjährigen Übergangsfrist vor. Zwar soll es Ausnahmen für kleine Kombinationsbetriebe geben. Diese sind aber so restriktiv, dass die bisher in Bayern praktizierte Kombinationshaltung mit Sommerweide nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus würde die Ausnahmeregelung längstens bis zu einer Hofübergabe gelten. Das heißt, selbst Kombinationsbetriebe mit Sommerweidegang und winterlichem Auslauf müssten dann die Milchviehhaltung aufgeben, wenn sie nicht auf Laufstallhaltung umstellen können. Im Freistaat Bayern wäre von der Regelung etwa die Hälfte der rund 24.000 Milchviehhalter betroffen.
Landwirtschaftsministerin Kaniber: „Dass die ganzjährige Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist, wissen die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte. Dass sie die Zeichen der Zeit ernst nehmen, lässt sich dran ablesen, dass im Freistaat die Zahl der Anbindeplätze in den vergangenen zehn Jahren um rund 60 Prozent gesunken ist. Aber aus verschiedensten Gründen lässt sich nicht immer und nicht überall ein Um- oder Neubau eines Stalles bewerkstelligen. Insofern lehne ich ein Verbot strikt ab.“ Anstelle von derartigen Reglementierungen brauchten Betriebe vor allem eins: Planungs- und Finanzierungssicherheit auf allen politischen Ebenen. „Alles andere führt zu einem regelrechten Strukturbruch in der Rinderhaltung. Und sind die Lichter in einem Stall erst einmal aus, dann gehen sie gewiss nicht mehr an. Das hat dann weitreichende Konsequenzen, die wir nicht wollen.“
Ministerin Kaniber weiter: „Sollte ein Verbot, wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, kommen, sind nicht nur betriebliche Existenzen gefährdet, sondern auch unsere wertvolle Kulturlandschaft. Denn gerade Betriebe, die Vieh im Sommer auf Weiden halten, sind prägend für die grünlanddominierte Landschaft – insbesondere auf den Almen und Alpen und in den Mittelgebirgsregionen und sie prägen ein Landschaftsbild, für das Bayern bekannt und allseits beliebt ist. Und wir würden auch der Biodiversität schaden. Denn oft sind es gerade diese kleinen Betriebe, die besonders wertvolle Flächen in Steillagen oder Moorgebieten pflegen und erhalten und somit eine wichtige Rolle beim Erhalt der Biodiversität spielen.“
Der Freistaat Bayern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Finanzmittel in die Hand genommen, um in Kooperation mit den Landwirten noch mehr Tierwohl zu ermöglichen: allein im Jahr 2022 wurden rund 37 Millionen Euro im Rahmen des „Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogrammes“ (AFP) für die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bewilligt. Zudem hat Bayern das speziell für noch mehr Tierwohl konzipierte Programm „Bayerisches Programm Tierwohl“ aufgestellt.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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