Angesichts der Fortdauer der Corona-Pandemie kam der Bundesrat zu einer weiteren Sondersitzung zusammen und stimmte dem kurz zuvor im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention – mit den Stimmen Bayerns – zu.
Das Gesetz ändert das Infektionsschutzgesetz und sieht eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitssektor (ab 15. März 2022), die befristete Impfbefugnis für Apotheker, Zahn- und Tierärzte, (erneut) Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser sowie die Verlängerung von erleichterten Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld vor. Zudem wird die Übergangsfrist für Infektionsschutzmaßnahmen der Länder nach früher geltendem Recht bis 19. März 2022 verlängert und der Maßnahmenkatalog nach neuem Recht u.a. auf die Schließungen von Gastronomie und Veranstaltungsverbote erweitert.
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