Bayern: „Wir verstärken unsere schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen … – Bayerisches Landesportal

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Experten für den Kampf gegen Cybercrime, Kinderpornografie, Hate Speech, Antisemitismus, Extremismus, Zwangsprostitution und Korruption: Gebündelte Kompetenz ist die Antwort der bayerischen Justiz auf zentrale Kriminalitätsphänomene. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Damit werden auch die Verfahren der Justiz immer vielschichtiger. Bayern setzt daher auf Spezialisierung bei den Staatsanwaltschaften. Wir verstärken unsere schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen kontinuierlich. Dafür setzen wir immer wieder neue Schwerpunkte.“

Acht wichtige Spezialeinheiten der bayerischen Justiz:

  • Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Lukas Knorr, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, führt das Team aus 20 Spezialstaatsanwälten und vier IT-Forensikern. Die 2015 gegründete Zentralstelle ermittelt z. B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige. Eisenreich: „Allein im Jahr 2021 hat die ZCB knapp 14.000 neue Verfahren eingeleitet – ein Beleg für die herausragende Bedeutung der Zentralstelle im Kampf gegen Cybercrime.“ Seit 2018 ist sie auch für exponierte Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität wie beispielsweise Betrug auf Cybertrading-Plattformen zuständig. Zum 1. Oktober 2022 wurde innerhalb der ZCB zudem die Taskforce „Cyberangriffe auf Unternehmen und Einrichtungen“ unter Leitung von Herrn Oberstaatsanwalt Schorr gegründet.

  • Kampf gegen Kinderpornografie. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch hat auf der Agenda von Minister Eisenreich höchste Priorität. Um den Verfolgungsdruck weiter zu erhöhen, gründete er zum 1. Oktober 2020 bei der ZCB das „Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet“ (ZKI). Mit Oberstaatsanwalt Thomas Goger, dem stellvertretenden Leiter der ZCB, steht ein erfahrener und international bestens vernetzter Strafverfolger an der Spitze. Eisenreich: „Allein in diesem Jahr wurden beim ZKI bis zum 2. Dezember mehr als 4.700 Verfahren neu eingeleitet. Das ZKI hat eine klare Botschaft: Wer solche abscheulichen Straftaten begeht, kann sich in Bayern niemals sicher fühlen.“

  • Auf der Spur von Extremisten und Terroristen: Die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET) ist seit Januar 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt und wird seit 2022 von der äußerst erfahrenen Leitenden Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann geführt. Zu den beachtlichen Fahndungserfolgen in fast sechs Jahren gehören der Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum Messerangriff in Würzburg im Juni 2021 und die Verurteilung eines Täters zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach dem Anschlag auf einen vollbesetzten ICE zwischen München und Nürnberg im Jahr 2018. Eisenreich: „Die ZET mit der Leitenden Oberstaatsanwältin Tilmann an der Spitze hat seit ihrer Gründung über 3.000 Verfahren eingeleitet. Wir haben die Zahl der Ermittler seit der Gründung von fünf auf zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verdoppelt. Die gestiegenen Verfahrenszahlen zeigen: Das war eine gute Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.“

  • Im Januar 2020 bestellte Justizminister Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten der Justiz bei der ZET. Ein echtes Erfolgsmodell, das seit Oktober dieses Jahres von Staatsanwältin Teresa Ott geführt wird. Eisenreich: „Bayerns Erfolge im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet sind dem großen Einsatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken. Unsere Hate-Speech-Beauftragte und die 22 Sonderdezernenten bei den Staatsanwaltschaften haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet.“ Der Erfolg in Zahlen: Die Hate-Speech-Spezialisten haben in zwei Jahren fast 4.000 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt. Dazu wurden fünf Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit verschiedenen Kooperationspartnern eingerichtet.

  • Ebenfalls Teil der ZET: Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz Oberstaatsanwalt Andreas Franck wurde im Oktober 2021 zum ersten deutschen Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten ernannt. Eisenreich: „Mit dem Zentralen Antisemitismusbeauftragten geben wir der bayerischen Justiz im Kampf gegen Judenhass ein Gesicht.“ Schon im ersten Jahr seiner Amtszeit konnte der Antisemitismusbeauftragte bundesweit Akzente bei der strafrechtlichen Verfolgung von Holocaustvergleichen bei Corona-Demonstrationen setzen. Inzwischen gab es zahlreiche Verurteilungen wegen Volksverhetzung. Die Strafverfolgungsstatistik 2021 belegt ebenfalls den Anstieg von Verurteilungen wegen Volksverhetzungen im Vergleich zum Vorjahr.

  • Ansetzen, wo es den Tätern besonders weh tut − bei der Tatbeute: Im Jahr 2018 hat die bayerische Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft München eine eigene Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) eingerichtet. Die ZKV – mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Klaus Ruhland an der Spitze – unterstützt die Staatsanwaltschaften dabei, Vermögen abzuschöpfen und die Opfer zu entschädigen. Zudem führt sie selbständige Einziehungsverfahren durch, in denen verdächtiges Vermögen auch unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat und ohne gleichzeitige Verurteilung eines Täters eingezogen werden kann.

  • Spezialeinheit im Gesundheitssektor: Seit September 2020 nimmt die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ (ZKG) unter der Führung des Leitenden Oberstaatsanwalts Richard Findl bayernweit schwarze Schafe unter Ärztinnen und Ärzten oder Pflegediensten ins Visier. Ein bundesweit einmaliges Modell, für das sich auch andere Bundesländer interessieren. Bis Ende Oktober 2022 hat die ZKG 568 Verfahren eingeleitet und 249 Altverfahren bearbeitet. Eisenreich: „Mit der ZKG wollen wir das Gesundheitssystem vor Straftätern schützen. Dazu haben wir auch ein internetbasiertes Hinweisgebersystem eingeführt. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen sind keine Bagatelldelikte. Sie können große finanzielle Schäden bis hin zu gravierenden Gesundheitsfolgen bei Patienten anrichten. Dagegen muss der Staat entschlossen vorgehen.“

  • Schutz von Frauen und Mädchen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel: Oberstaatsanwältin Dr. Anne Simon leitet bei der Staatsanwaltschaft München I die Spezialabteilung „Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei“. In der Spezialabteilung wurden seit ihrer Einrichtung am 1. Oktober 2020 insgesamt 70 Verfahren wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution oder Zuhälterei geführt. Eisenreich: „Der Schutz der Frauen vor Gewalt und Ausbeutung ist mir ein großes Anliegen.“ Bayern setzt sich auch rechtspolitisch für Verbesserungen ein. Die Justizministerkonferenz hat dieses Frühjahr auf Antrag von Bayern und Niedersachsen den Bund aufgefordert, bestehende Schutzlücken bei der Bekämpfung von Menschenhandel zu schließen und die derzeitigen Regelungen klarer zu gestalten.

  • Auch in anderen Bereichen setzen die bayerischen Staatsanwaltschaften auf Spezialisierung, etwa die Staatsanwaltschaft München I mit Stadion-Staatsanwältinnen und -Staatsanwälten für Straftaten im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen sowie als bayernweit zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte. Bei den Staatsanwaltschaften im bayerischen Alpenraum sind insbesondere Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung in Zusammenhang mit Berg- und Skiunfällen bei einem Staatsanwalt gebündelt. Grenznahe Staatsanwaltschaften haben das sog. „Traunsteiner Modell“ etabliert, das Teil eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ist.

Der Minister: „Unser Ziel ist es, durch Spezialisierung noch mehr Täter noch schneller überführen zu können. Ich möchte all unseren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die in Bayern Tag für Tag für unsere Sicherheit im Einsatz sind, von Herzen danken.“

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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