BGA zu Musterfeststellungsklagen: Klageindustrie verhindern!

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Berlin (ots) – „Mit der Einführung einer Musterfeststellungsklage läuft Deutschland Gefahr, eine Klageindustrie wie in den USA zu entwickeln. Wir sind sehr besorgt, dass künftig auf Initiative von Anwaltskanzleien Verbände gegründet werden können, die aus reiner Profitgier Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Sammelklagen überziehen. Ich plädiere dafür, den Zeitplan zu überdenken. Ein unausgegorenes Gesetz wäre weder im Interesse der Wirtschaft noch der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Dies sagte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28. März 2018 in Berlin.

Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, bis spätestens zum 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage einzuführen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

„Um Missbrauch vorzubeugen, sollten Musterverfahren nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein und Verbände keine Klagebefugnis erhalten. Konkrete Vorschläge haben wir zusammen mit den in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbänden vorgelegt. So sollte etwa eine öffentliche Stelle prüfen, ob tatsächlich ein öffentliches Interesse an einer Klage vorliegt, weil beispielsweise zahlreiche ähnliche Anträge von unterschiedlichen Verbrauchern eingehen. Ziel muss es sein, dass Klagen nur dann angestrengt werden können, wenn sie tatsächlich der Kompensation für geschädigte Verbraucher dienen“, so Bingmann abschließend. Hinweis: Das Positionspapier der AG Mittelstand zur geplanten Einführung einer Musterfeststellungsklage finden Sie hier: www.bga.de/im-fokus/musterfeststellungsklage

08, Berlin, 28. März 2018

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Bilder „Wir sind Wertheim“ , am Marktplatz ,11.September.2011

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