Gegenüber dem alten Einwirkungsbereich hat sich der neue in Richtung Nordwesten und Süden ausgedehnt.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt den neuen Einwirkungsbereich für das ehemalige Bergwerk Bergmannssegen-Hugo bekannt. Dieser Bereich mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von rund 230 Metern und einer Ost-West-Ausdehnung von circa 200 Metern befindet sich im Süden der Stadt Lehrte (Region Hannover) und betrifft Teile der Straßen Köhlerheide, Sophie-Scholl-Ring und Alter Bahndamm.
Bereits im Oktober 2022 hatte das LBEG einen Einwirkungsbereich bekannt gegeben, der etwas kleiner war. Die K+S Minerals and Agriculture GmbH als Betreiberin des ehemaligen Bergwerks Bergmannssegen-Hugo im naheliegenden Sehnde hat in den vergangenen zwei Jahren weitere Höhenmessungen vorgenommen. Dabei hat das Unternehmen gemäß der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) die Grenze des Einwirkungsbereichs, in dem sich der Boden mehr als zehn Zentimeter senkt, neu ermittelt und dem LBEG zur Prüfung, Festlegung und anschließender Veröffentlichung vorgelegt. Durch die neue Festlegung befinden sich nun je vier weitere Gebäude oder Gebäudeteile im Nordwesten und im Süden erstmalig im Einwirkungsbereich.
In einem Einwirkungsbereich gilt die sogenannte Bergschadensvermutung. Das heißt, es wird vermutet, dass der Schaden von dem betreffenden Bergbaubetrieb verursacht wurde. Der Einwirkungsbereich war festzulegen, da Senkungen von mehr als zehn Zentimetern in den vergangenen 20 Jahren eingetreten sind und sich in der Nähe im Untergrund das ehemalige und mittlerweile geflutete Bergwerk Bergmannssegen-Hugo befindet.
Weitere Details zu dem Thema gibt es auch auf einem öffentlichen Informationsabend, zu dem die Stadt Lehrte am Mittwoch, 6. November, um 19 Uhr in das Kurt-Hirschfeld-Forum, Burgdorfer Straße 16, einlädt. Dort werden sowohl Vertreter des Unternehmens als auch des LBEG neue Messergebnisse erläutern.
Hintergrund:
Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
Hinterlasse jetzt einen Kommentar