Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Flughafen Köln/Bonn (ots)
Am frühen Mittwochmorgen (4. Mai 2022), gegen 3:30 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn eine 37-Jährige, die nach Antalya verreisen wollte.
Als die Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, wurden sie jedoch auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam, die seit dem 8. September 2020 nach der Frau fahnden ließ.
Anlass war ein Verstoß gegen das Markengesetz, weshalb das Amtsgericht Berlin die Gesuchte im Jahr 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt hatte. Hinzukamen noch 77 Euro Verfahrenskosten.
Da die niederländische Staatsangehörige die Summe bis zuletzt nicht beglichen hatte, drohten ihr nun 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, welche sie jedoch abwenden konnte, indem sie die Gesamtsumme in Höhe von 3077 Euro noch vor Ort bezahlte.
Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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