Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Halle/ Saale, Magdeburg (ots)
Am Freitag, den 4. August 2023 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 10:30 Uhr einen 39-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Halle/ Saale. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass er seit dem 20. Juli dieses Jahres durch das Amtsgericht Halle/ Saale per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Gegen den Mann wird in zehn Fällen wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Er verfügt über keinen festen Wohnsitz. Zudem liegen Anhaltspunkte vor, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren durch Flucht entziehen wird. Demnach erging der Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde dem Gesuchten eröffnet. Gegen 12:00 Uhr erfolgte die Vorführung vor dem Amtsgericht Halle/Saale. Der zuständige Richter bestätigte jenen Haftbefehl. Der aus Syrien stammende Mann wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Keine zwölf Stunden später wurde ein 44-Jähriger durch eine am Hauptbahnhof Magdeburg eingesetzte Streife gegen 23:00 Uhr kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte weitere Folgemaßnahmen für die Einsatzkräfte mit sich. Jener Mann wurde durch das Amtsgericht München bereits im Juni 2021 wegen diverser Diebstahlshandlungen sowie Sachbeschädigung und Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Seit dem 3. August 2023 war der Deutsche allerdings auf seiner Station als abgängig gemeldet worden. Die eingesetzten Beamten nahmen den Gesuchten mit in die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,97 Promille. Der Deutsche klagte über Schmerzen im Herz- sowie Hüftbereich. Sanitäter des daraufhin verständigten Rettungsdienstes konnten jedoch keine Unregelmäßigkeit der Vitalfunktionen des Mannes feststellen. Am frühen Samstagmorgen wurde der deutsche Staatsangehörige in eine entsprechende Einrichtung eingeliefert.
Die jeweils ausschreibende Behörde wurde über die Feststellung und den Verbleib der Männer informiert.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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