Sozialverband Deutschland (SoVD)
Berlin (ots)
Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur – wie die Eckpunkte – an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. „Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen“, so die Bewertung der Bündnismitglieder.
Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.
Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. „Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann.“
Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: „Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen.“
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf
wie die Eckpunkte an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. „Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen“, so die Bewertung der Bündnismitglieder.
Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.
Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. „Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann.“
Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: „Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen.“
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dem Bündnis gehören an:
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
- Bundesforum Männer e.V.
- Bundesverband der Mütterzentren e.V.
- Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
- Care.Macht.Mehr
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
- Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
- Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
- Deutscher Frauenrat e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
- Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
- evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
- Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
- Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
- Forum katholischer Männer (FkM)
- Frauenwerk der Nordkirche
- GMEI Gender Mainstreaming Experts International
- Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
- Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
- Männerarbeit der EKD
- Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
- SKM Bundesverband e.V.
- Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
- Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- Union deutscher Zonta Clubs
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
- Volkssolidarität Bundesverband e.V.
- WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
- Zukunftsforum Familie e.V.
Pressekontakt:
Pressekontakt Bündnis Sorgearbeit fair teilen:
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045
Web: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
SoVD
Sozialverband Deutschland e. V.
Pressestelle
Constantin Schwarzer
Pressereferent (V. i. S. d. P.)
Stralauer Straße 63, 10179 Berlin
Tel. 030 72 62 22-335
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Web: www.sovd.de
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https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/