Bund/Gesetzentwurf zur Besoldung ist völlig unzureichend

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Berlin (ots)

„Die von der Ampel geplanten Änderungen an der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes sind eine Frechheit“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 2. Oktober 2024.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits vor vier Jahren einige wegweisende Entscheidungen veröffentlicht. Daraus ergab sich, dass die Besoldung auch beim Bund teilweise nicht grundgesetzkonform ist. „Nun schafft die Bundesregierung es endlich, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen – und verursacht damit jede Menge neue Probleme“, erklärte Silberbach. „Mit diesem Gesetz werden lediglich durch einige unsystematische, intransparente und temporäre Anpassungen die rechtlichen Mindestanforderungen gerade so eingehalten. Gleichzeitig werden damit aber andere im Grundgesetz verankerte Pfeiler des Berufsbeamtentums wie der Leistungs-, Funktions- und Amtsgrundsatz missachtet. Das macht das ganze Konstrukt abermals verfassungsrechtlich bedenklich.“

Bei der Neuregelung hätten offensichtlich rein fiskalische Gründe eine Rolle gespielt, machte der dbb Chef deutlich: „Mit einer sinnvollen, sachgerechten und wertschätzenden Weiterentwicklung der Besoldung hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Kolleginnen und Kollegen werden stattdessen vor den Kopf gestoßen und der Bund wird es zukünftig noch schwerer als bisher haben, die besten Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewinnen und beziehungsweise zu halten.“

Vertrauen der Beamtinnen und Beamten schwindet

Auch der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Waldemar Dombrowski, warnte vor den Folgen des Gesetzentwurfes: „Nach jahrelanger Unteralimentation wird das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten des Bundes in ihren Dienstherrn erschüttert. Zudem enthält der Entwurf keine Vorschläge zur längst überfälligen und mehrfach zugesagten Rückführung der ausschließlichen Sonderbelastungen durch die erhöhte wöchentliche Arbeitszeit. Der Bund wird damit weder seiner Vorbild- noch seiner Leitfunktion als herausgehobene Gebietskörperschaft gerecht.“

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