DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Frankfurt am Main (ots)
Im Zuge des heutigen Kabinettbeschlusses eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bedauert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass einige Chancen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, die in der Novellierung gelegen hätten, nicht genutzt worden sind.
Zum einen plädierte der DDV für eine gesetzliche Speicherfrist von Personendaten im Rahmen von Auskunftsanfragen. Darüber hinaus hätte, so Patrick Tapp, die Gesetznovellierung die Möglichkeit geboten, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen. Hier hatte sich der Verband für die Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsweges unter Priorisierung des Zivilrechtsweges ausgesprochen, um parallele Verfahren zur selben Rechtssache zu vermeiden.
„Es ist traurig, dass sämtliche konstruktiven Vorschläge zur Erhöhung von Rechtssicherheit unkommentiert unter den Tisch gefallen sind. Positiv zu sehen ist, dass das Thema gemeinsame Verantwortlichkeit im Begründungsteil differenzierter und sachdienlicher angesprochen wird als im Gesetzentwurf vom Sommer 2023“, so das Fazit des DDV-Präsidenten zum Kabinettsbeschluss.
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