Berlin (ots)
- Anbindungspipeline für LNG-Terminal auf Rügen: Akteneinsicht der DUH offenbart unbelegte und unplausible Angaben von Betreiber und Behörde
- DUH kritisiert fehlende Umweltprüfung und macht auf Sicherheitsbedenken aufmerksam; rechtliche Grundlage für beschleunigtes Verfahren nicht gegeben
- DUH geht ins Hauptverfahren, damit Bundesverwaltungsgericht alle Argumente endlich eingehend prüft und unnötiges fossiles Megaprojekt stoppt
Das Verfahren gegen die LNG-Pipeline vor Rügen geht in die nächste Runde: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverwaltungsgericht eine ausführliche Klagebegründung gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der LNG-Anbindungspipeline eingereicht. Nun muss das Gericht die Argumente der DUH eingehend prüfen, nachdem bisher lediglich eine summarische Prüfung im Eilverfahren stattgefunden hat.
Die DUH erhielt inzwischen Einsicht in bisher unveröffentlichte interne Dokumente, wonach der Antragsteller Gascade entscheidende Behauptungen nicht belegen kann. So zweifelt die DUH unter anderem an, dass die Sicherheit der Pipeline und damit von Umwelt und Anwohnenden gewährleistet ist. Gascade bezieht sich diesbezüglich auf geheime Unterlagen, die weder der Behörde noch der DUH vorliegen. Das Bergamt Stralsund hat diese gravierenden Mängel bei der Genehmigung offenbar nicht berücksichtigt. Zudem kritisiert die DUH, dass nach europäischem und internationalem Recht notwendige Umweltprüfungen ausgeblieben sind.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Genehmigungsunterlagen und internen Verwaltungsvorgänge zeigen eindeutig, dass diese fossile Pipeline nicht hätte genehmigt werden dürfen. Sie beruht zu weiten Teilen auf nicht belegten Behauptungen von Gascade, die von der zuständigen Behörde offenbar nicht gründlich überprüft worden sind. Das betrifft insbesondere Umweltaspekte und hat schon jetzt irreparable Schäden an der sensiblen Natur der Ostsee verursacht. Auch die sich nun erhärtenden Sicherheitsbedenken dürfen wir in der gegenwärtigen geopolitischen Situation nicht ignorieren. Nun liegt es in der Verantwortung des Bundesverwaltungsgerichts, sich mit diesen Lücken zu befassen und daraufhin die Inbetriebnahme der Pipeline zu verhindern. Denn wir sind überzeugt, dass das der einzige Schluss ist, den eine ausführliche Tatsachenuntersuchung zulässt.“
Die DUH zweifelt auch an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Pipeline auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes, welches wichtige Beteiligungsrechte und Prüfgebote beschneidet. Es greift dann, wenn ein Projekt einen signifkanten Beitrag zur Eindämmung eines Erdgasversorgungsengpasses leistet. Berechnungen energiewirtschaftlicher Institute zeigen allerdings, dass die Erdgasversorgung in Deutschland auch ohne das LNG-Terminal in Rügen gesichert ist.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wir halten die Genehmigung für die LNG-Anbindungspipeline in der Ostsee für eindeutig rechtswidrig. Eine sorgfältige Überprüfung der Behauptungen von Gascade, aber auch seitens der Bundesregierung zur Rolle des Terminals, wird bestätigen: Die Pipeline und das gesamte LNG-Projekt auf Rügen sind eine unnötige Belastung für Natur und Menschen vor Ort. Die Genehmigung ist nichts weiter als ein rechtswidriges Geschenk an private Unternehmen, die aus Krisen Profit schlagen wollen.“
Hintergrund:
Das Bergamt Stralsund hatte den Bau des ersten Seeabschnitts der LNG-Anbindungspipeline im August genehmigt. Um den Baustart zu verhindern, hat die DUH Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, der nach einer summarischen, also überschlägigen, Prüfung der Argumente abgelehnte wurde. Am 25. Oktober 2023 hat die Behörde auch den Bau des zweiten Seeabschnitts genehmigt. Die DUH hält auch diese Genehmigung für rechtswidrig und prüft weitere juristische Schritte.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de
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