Berlin (ots)
- Geplante langjährige Kappung der „Gäubahn“ würde Millionen Menschen von transeuropäischem Bahnnetz abtrennen
- Eisenbahn-Bundesamt hat Kappung der „Gäubahn“ nicht verhindert und Frist zur Ablehnung der Pläne der DB Netz AG verstreichen lassen, deshalb reicht die DUH Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein
- DUH klagt gegen die wahrscheinlich 15- bis 20-jährige Unterbrechung der Route, die Städte in Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien miteinander verbindet
Um die geplante langjährige Kappung der „Gäubahn“ zu verhindern, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Die viele Millionen Menschen ans transeuropäische Bahnnetz anbindende Bahn droht mit Inbetriebnahme von Stuttgart 21 vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgeschnitten zu werden.
Die Einreichung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt unseren Antrag auf Ablehnung der Gäubahn-Kappung ignoriert hat, bleibt uns nur der Klageweg. Bund, Land und Bahn brechen hier vorsätzlich das Gesetz und ihr Versprechen, dass es durch Stuttgart 21 zu keiner Verschlechterung des Bahnverkehrs komme. Die Kappung und zu erwartende weitere Beeinträchtigungen sind massive Verschlechterungen für Millionen Menschen. Das hätte nicht zuletzt die Folge, dass sich der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert. Gerade mit Blick auf seine Klimaziele braucht Baden-Württemberg mehr Verkehr auf der Schiene als auf der Straße. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass aufgrund eines Prestigeprojekts die Menschen im Stich gelassen und Klimaschutz völlig vergessen wird.“
Die Abschneidung weiter Teile Baden-Württembergs und der Schweiz vom direkten Weg zum Hauptbahnhof Stuttgart ist nicht von den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 abgedeckt und damit laut DUH unzulässig. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt zudem, dass der Wohn- und Arbeitsort vieler Millionen Menschen so für mindestens sieben, wahrscheinlicher aber 15 bis 20 Jahre, vom transeuropäischen Bahnnetz abgetrennt würde. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte daher am 27. April 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, die Pläne der DB Netz AG abzulehnen. Da dies bis Fristablauf nicht passiert ist, zieht die DUH nun vor Gericht.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Stuttgart 21 ist als Gesamtkonzept genehmigt. Dieses Konzept sieht eine unmittelbare zeitliche Abfolge der Umsetzung seiner Bauabschnitte vor. Die Gäubahn soll danach nur weniger als 6 Monate unterbunden werden. Dieses rechtlich genehmigte Konzept kann man nicht einfach über den Haufen werfen. Wenn man das Grundkonzept für Stuttgart 21 ändern will, muss man die Grundlagen der Genehmigung ändern. Ohne eine solche Änderung ist die jahrelange Abbindung der Gäubahn ein Rechtsbruch mit Ansage.“
Hintergrund:
Die Gäubahn bindet etliche Regionen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz an Stuttgart und damit insgesamt ans deutsche und europäische Bahnnetz an. Diese bedeutende Strecke soll mit der Eröffnung von Stuttgart 21 und dem Abriss des alten Kopfbahnhofs im Jahr 2025 für mindestens sieben Jahre entweder am Bahnhof Vaihingen vor Stuttgart oder einem noch nicht einmal planfestgelegten, geschweige denn gebauten neuen „Nordhalt“ fernab des Stuttgart 21 Tiefbahnhofs enden. Passagiere müssten dort aussteigen und in Stadt- oder S-Bahnen wechseln, die sie dann weiter zum Hauptbahnhof transportieren.
Bereits Anfang Mai hatte die DUH gemeinsam mit fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen die Wichtigkeit der Gäubahn für Klimaschutz und Verkehrswende bekräftigt und rechtliche Schritte angekündigt.
Link:
Die Klageschrift finden Sie hier: https://l.duh.de/p230621
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
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