Berlin (ots)
- Münchner Stadtrat hat Verschärfung des Dieselfahrverbots rechtswidrig verschoben und teilweise aufgehoben
- DUH kritisiert Wahlkampfmanöver zulasten der Gesundheit der Menschen
- Gesetzlicher Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid wird in München seit 13 Jahren überschritten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben erneut Klage gegen die Stadt München eingereicht, um gegen die rechtswidrige Abschwächung des Luftreinhalteplans für München vorzugehen. Am 28. September 2023, nur wenige Tage vor der Bayerischen Landtagswahl, hatte der Münchner Stadtrat einen neuen, deutlich abgeschwächten Luftreinhalteplan beschlossen, der die notwendige Maßnahmenstufe 2 der Dieselfahrverbote vorübergehend aussetzt und die Maßnahmenstufe 3 gänzlich aufhebt. Damit rückt die seit 13 Jahren überfällige Grenzwerteinhaltung für das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) erneut in weite Ferne.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Abschwächung des Luftreinhalteplans war ein durchschaubares Wahlkampfmanöver. Jetzt ist die Landtagswahl in Bayern vorbei, doch die schlechte Luft in München bleibt. Damit haben SPD und Grüne in Bayern erneut die Interessen der Autolobby über die Gesundheit der Menschen gestellt. Der gesetzliche Grenzwert für das gesundheitsschädliche Abgasgift Stickstoffdioxid wird in München noch immer überschritten. Sollte die Stadt München nicht unverzüglich wieder einen wirksamen Luftreinhalteplan in Kraft setzen, werden wir sie zum Schutz der Menschen in München durch Gerichte dazu zwingen. Deshalb haben wir jetzt erneut Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.“
An der Landshuter Allee herrscht in diesem Jahr eine durchschnittliche NO2-Belastung von 45 µg/m³. Die Prognose, die im Auftrag der Stadt München erstellt wurde, um den Luftreinhalteplan abschwächen zu können, rechnet mit einer 10 Prozent niedrigeren Belastung für das Jahr 2023 und ist damit nachweislich geschönt. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge sind alle NO2-Konzentrationen über 10 µg/m³ nachweislich gesundheitsschädigend. Demnach ist die Luft in München derzeit flächendeckend gesundheitsschädlich.
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Seit mittlerweile 13 Jahren reißt München die verbindlichen Grenzwerte. Letztes Jahr hat die Stadt erstmals ein Konzept ausgearbeitet, das ernsthaft half, die Vorgaben einzuhalten. Dass dieses Konzept nun wieder im Mülleimer landet, ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch fahrlässig, da die EU gerade plant, die Vorgaben für Luftqualität bis 2030 weiter zu verschärfen. München darf jetzt nicht aufhören, sondern muss vielmehr alles tun, die Luftbelastung zu verringern – auch mit Blick auf die Zukunft. Sonst bleibt der Gesetzesbruch eine ‚Unendliche Geschichte‘.“
Hintergrund:
In den gerichtlichen Verfahren für Saubere Luft haben sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Dieselfahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.
Am 26. Juli 2023 hat der Münchner Stadtrat eine Anpassung der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans und eine Abschwächung des Stufenplans des Dieselfahrverbots beauftragt. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von DUH und VCD eingebrachten Argumente wurden ignoriert und die Anpassung der achten Fortschreibung wurde vom Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher VCD
030 28035119, michael.mueller-goernert@vcd.org
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