Das entsprechende Gesetz wird heute im Bundestag zur Abstimmung gebracht, eine Zustimmung durch den Bundesrat wird nicht benötigt.
In Zukunft soll es leichter möglich sein, Flüchtlinge direkt nach ihrer Einreise zu verhaften. Gemäß des Dublin-Abkommens dürfen Geflüchtete nur in dem europäischen Land Asyl beantragen, das sie zuerst betreten. Setzen sie ihre Flucht nach Deutschland fort, nachdem sie über ein anderes Land in die EU eingereist sind, sollen die deutschen Behörden sie in Zukunft direkt nach der Einreise in Haft nehmen können.
Als Haftgründe gelten zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden oder das Fehlen eines Passes. Weiterhin sollen Geldzahlungen an Schlepper oder die Einreise nach Deutschland bei Umgehung der Grenzkontrollen als Haftgrund genügen.
Bei Vorlage der ersten Gesetzesvorschläge haben der Deutsche Anwaltsverein und das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen bereits Kritik geäußert. Diese beabsichtigte Gesetzesänderung ist ein erneuter Vorstoß, das Asylrecht weiter auszuhöhlen.
Leonie Tonsen, Themenbeauftragte der Piratenpartei für Asyl und Migration hierzu: „Die Große Koalition ist auch weiterhin sehr kreativ darin, das Grundrecht auf Asyl einzuschränken. Anstatt sich für Verfolgte und Vertriebene einzusetzen, will die Bundesregierung diese Menschen weiter kriminalisieren. Wir verurteilen dieses Vorhaben auf das Schärfste. Was die Bundesregierung hier tut, bedeutet de factoFlucht ist kein Verbrechen!“
Flucht unter Strafe zu stellen. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Piratenpartei