Straubing (ots)
Eine Sternstunde der Demokratie in Deutschland war das nicht gerade, was sich am Freitag im Bundesrat in Berlin abspielte, eher ein eigenartiges Schauspiel. Obwohl ausnahmslos alle Regierungschefs und Fachminister der Bundesländer zum Teil massivste Bedenken gegen die von der Ampel-Koalition ins Werk gesetzte Freigabe des Cannabis-Konsums geltend machten, gab die Länderkammer grünes Licht.
Weil in fast jedem Bundesland wenigstens eine der Ampel-Parteien mitregiert, war die jeweilige Landesregierung zur Enthaltung in der Länderkammer gezwungen. Nur Bayern konnte wegen seiner aus CSU und Freien Wählern bestehenden „Bayern-Koalition“ klare Kante zeigen.
Glücklich kann man in keinem der 16 Bundesländer mit diesem Ergebnis sein, das allein der Parteidisziplin innerhalb der Ampel-Parteien geschuldet ist. Wenn alle 16 Innenminister und alle 16 Justizminister der Länder unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit Probleme mit der Cannabis-Freigabe haben, dann kann das nur eines heißen: Es wurde ein Gesetzeswerk in Gang gesetzt, das diejenigen, die es auszuführen haben, ausnahmslos für problematisch halten.
Man könnte auch sagen: Gehandelt wurde wider besseres Wissen aus parteitaktischen Gründen. Denn noch eine Schlappe in einem zentralen Punkt ihres Koalitionsvertrags, in dem man sich halbwegs einig ist, hätte die Ampel wohl nicht überlebt. Aber war das so mit dem Zweikammer-System der Bundesrepublik gedacht?
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