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Freiburg (ots)
Nach diesem Konjunkturprogramm für Juristen sind wir so klug wie vor der schwarz-gelben Klientel-Aktion: Hotelübernachtungen werden halt ordentlich besteuert. Dass die Hoteliers nun wehklagen und auf die harten Pandemie-Jahre verweisen, sei ihnen unbenommen. Nur gehört zum ganzen Bild, dass der Steuerzahler auch diese Branche mit üppiger Staatshilfe durch die Corona-Zeit trug. Wie gewonnen, so zerronnen – am Ende eine typisch deutsche Steuergeschichte. http://www.mehr.bz/khs138j
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