Berlin (ots)
- Neue EU-Verordnung soll Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Batterien von Elektrofahrzeugen und -geräten regeln
- Aktuelle Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind entscheidend für eine umweltverträgliche Regulierung des Marktes für Batterien – wesentliche Punkte drohen aber massiv abgeschwächt zu werden
- Deutsche Umwelthilfe fordert Umweltministerin Lemke auf, sich im EU-Rat für lange Nutzungsdauer und ambitionierte Recyclingziele bei Batterien und Akkus einzusetzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Umweltministerin Steffi Lemke dazu auf, sich im EU-Rat für eine ambitionierte EU-Batterieverordnung einzusetzen. Anlass sind die morgen beginnenden Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europaparlament. Bereits vorliegenden Entwürfen zufolge droht die Batterieverordnung dabei in wesentlichen Punkten abgeschwächt zu werden. Ambitionierte Recyclingziele für Lithium könnten verzögert, Batterien von E-Bikes und E-Scootern von Vorgaben zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes ausgenommen, illegale Importe über Online-Marktplätze ohne die Einhaltung von EU-Regeln ermöglicht und der Austausch von Akkus durch Verbraucherinnen und Verbraucher erschwert werden.
„Der Ausbau der Elektromobilität spart enorme Mengen fossiler Kraftstoffimporte, birgt aber gleichzeitig neue Herausforderungen für eine nachhaltige Produktion von Batterien. Damit Elektrofahrzeuge ihren Umweltvorteil gegenüber Verbrennern weiter ausbauen und wir nicht bald in neue Rohstoffabhängigkeiten geraten, müssen wir bei Batterien ein umweltfreundliches Design und eine Kreislaufführung von vornherein mitdenken. Dafür müssen jetzt auf EU-Ebene die Weichen gestellt werden. Umweltministerin Lemke ist in der Pflicht: Sie muss die drohende Abschwächung der Verordnung verhindern und sich für eine umweltfreundlichere Produktion, längere Nutzung und ein besseres Recycling einsetzen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Eine ambitionierte EU-Batterieverordnung muss aus Sicht der DUH folgende Maßnahmen enthalten:
- Vorgaben zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes müssen für Batterien in E-Bikes und E-Scootern ebenso gelten wie für E-Autobatterien geplant.
- Ambitionierte Recyclingziele für Lithium sollten nicht in weit entfernte Zukunft geschoben werden, sondern mit 70 Prozent bereits ab 2026 gelten.
- Ambitionierte Sammelquoten für Batterien und Akkus müssen möglichst früh festgelegt werden: für Gerätebatterien 70 Prozent ab 2025 und für Batterien aus leichten Transportmitteln 90 Prozent ab 2025.
- Die Austauschbarkeit von Gerätebatterien sollte grundsätzlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden.
- Schlupflöcher im Onlinehandel, die es Herstellern aus Nicht-EU-Staaten ermöglichen, ihre Pflichten aus der Batterieverordnung zu umgehen, müssen verhindert werden. Online-Marktplätzen muss untersagt werden, Produkte solcher Hersteller zum Verkauf anzubieten.
Entsprechende Regelungsvorschläge liegen bereits auf dem Tisch, drohen nun aber in den Trilogverhandlungen kassiert zu werden. Das wäre aus Sicht der DUH ein fatales Signal für Umwelt- und Ressourcenschutz. Auch darüber hinaus kritisiert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband die Verordnung als lückenhaft.
„Um beispielsweise in Handy- oder E-Bike-Akkus enthaltene Rohstoffe zuverlässig für ein Recycling zurückzugewinnen und Brandrisiken bei falscher Entsorgung zu reduzieren, ist ein Pfand auf Lithium-Ionen Akkus dringend notwendig. Die aktuellen Entwürfe im Verhandlungsprozess drohen aber den Aufbau eines solchen Pfandsystems zu verhindern. Wir fordern außerdem, dass ausgediente E-Auto-Batterien nach der Nutzung wiederverwendet werden, beispielsweise als stationäre Stromspeicher für erneuerbare Energien. Hierzu muss die EU-Batterieverordnung aber eine verbindliche Prüfung der Wiederverwendbarkeit vorgeben. Umweltministerin Lemke sollte insbesondere zu diesen Punkten noch wirksame Nachbesserungen in den Trilogverhandlungen einfordern“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Hintergrund:
Erstmals wird mit der EU-Batterieverordnung der gesamte Lebenszyklus eines Produkts reguliert. Das Regelwerk gilt als Blaupause für weitere produktbezogene Gesetze in der EU. Die aktuell verhandelte Batterieverordnung enthält beispielsweise Vorgaben zur Lieferkettenverantwortung für die verwendeten Rohstoffe, zu zulässigen CO2-Emissionen bei der Herstellung, einem umweltgerechten Design, zur Verbraucherinformation, zur Sammlung und zum hochwertigen Recycling. Für die Verhandlungsteilnehmenden im aktuellen Trilogprozess stellt die DUH eine Entscheidungshilfe bereit, die auf besonders relevante Passagen für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien hinweist.
Aktivitäten der DUH zu Batterien werden gefördert und ermöglicht durch die Unterstützung des Venture and Nature Fund VNF.
Links:
- DUH-Stellungnahme zur geplanten EU-Batterieverordnung sowie weiterführende Informationen zu Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
- Vergleich der Positionen der EU-Kommission, des EU-Parlaments, des EU-Rats und wichtiger Umweltschutzverbände während der Trilogverhandlungen zur EU-Batterieverordnung: l.duh.de/p220419
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe,
www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/