+++ Eilmeldung +++
Gründer der „Querdenken“-Initiative, Michael Ballweg startet eine Petition auf Change.org
Michael Ballweg ist eine prominente Figur in Deutschland, bekannt als der Gründer der sogenannten „Querdenkbewegung“, einer Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ballweg, geboren in Wertheim am Main, ist ein Unternehmer und IT-Spezialist aus Baden-Württemberg.
Im Jahr 2020, zu Beginn der COVID-19-Pandemie, gründete Ballweg die Bewegung „Querdenken“ mit dem Ziel, gegen die von der deutschen Regierung verhängten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu protestieren. Die Bewegung behauptet, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie unverhältnismäßig seien und die individuellen Freiheiten der Menschen einschränken.
Die „Querdenken“-Proteste, die von Ballweg und seinen Anhängern organisiert wurden, zogen ab dem Jahr 2020 Tausende von Menschen an, darunter auch sogenannte, als Verschwörungstheoretiker bezeichnete Teilnehmer, und leider mögliche Rechtsextremisten und vor allem normale Impfgegner. Die Proteste waren oft von Kontroversen begleitet, da viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich nicht an die geltenden Regeln zur Eindämmung der Pandemie, wie das Tragen von Masken oder das Einhalten von Abstandsregeln, hielten, gegen die sie ja eigentlich protestierten. Oft wurden Teilnehmer mit absurden Vorwürfen konfrontiert.
9 Monate Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim
Dazu hat er ein Tweet veröffentlicht, in dem seine Petitionsstart und Link zu Change.org bekannt gab. Wir haben für Sie den Text veröffentlicht und mehrfach verlinkt, damit sie es im original lesen können und selbst entscheiden, ob sie unterzeichnen und unterstützend mitwirken oder auch nur beobachten wollen.Michael Ballweg, Tweet, 17.04.2023
Ich wurde von der Gefangenenvertretung angesprochen, ob ich eine Petition ins Leben rufen könne, die die Haftbedingungen unter #Corona in der #JVA thematisiert. Ich habe versprochen, dass ich mich darum kümmere. Bitte unterstützt die #Petition – es ist mir eine ❤️-Angelegenheit. https://t.co/weeTN0hlOC
— Michael Ballweg (@Michael_Ballweg) April 17, 2023
Kompensation für Corona-Haftbedingungen – Rückkehr zum Normalbetrieb in Haftanstalten
Seit dem 12.03.2020 befinden sich die Justizvollzugsanstalten in Deutschland im „Corona-Modus“, der mit erheblichen Einschränkungen für unschuldige Untersuchungsgefangene und verurteilte Strafgefangene einhergeht. Im Folgenden wird die Situation in der JVA Stuttgart dargestellt. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb mit allen Möglichkeiten wie „vor Corona“ ist bis heute nicht erfolgt und auch nicht absehbar.
Wir fordern deshalb mit dieser Petition:
- Eine Rückkehr zum Normalbetrieb und die Wiederherstellung aller sozialen Möglichkeiten wie „vor Corona“ (mindestens).
- Einen Ausgleich für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen.
Was Viele nicht wissen:
Obwohl die Insassen bei einer Untersuchungshaft unschuldig, nicht angeklagt oder verurteilt sind, gelten in der Untersuchungshaft generell strengere Bedingungen als bei verurteilten Insassen in Strafhaft. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten, soziale Bindungen zur Familie durch Telefonate und Besuche aufrechtzuerhalten.
Mit den Corona-Maßnahmen wurden seit dem 12.03.2020 alle Angebote für soziale Kontakte eingestellt und die Gefangenen befinden sich schnell ununterbrochen im Haftraum:
- Montag bis Freitag: täglich 21,5 Stunden
- Samstag und Sonntag: täglich 23,0 Stunden
Von Montag bis Sonntag besteht täglich die Möglichkeit für einen Hofgang von einer Stunde. An Wochentagen Montag bis Freitag gibt es zusätzlich 1,5 Stunden „Freizeit“, die für Duschen, Putzen, Kochen, Telefonate mit Rechtsanwälten und für den Austausch mit anderen Gefangenen genutzt werden können. Erst seit dem 25.07.2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit für eine Stunde Sport pro Woche sowie für den Besuch eines christlichen Gottesdienstes von 30 Minuten. Familienbesuche waren bis 24.07.2022 nur online per Skype möglich. Anwaltsbesuche mussten hinter einer Trennscheibe stattfinden. Für Ungeimpfte gelten die Einschränkungen bis heute.
Am 09.06.2021 fand eine große Impfaktion in der JVA Stuttgart Stammheim statt. Es wurde den Geimpften versprochen, dass sie wieder persönliche Besuche, Sportangebote und Spielegruppen nutzen könnten und dass sich die Einschlusszeiten verringern würden. Viele Insassen haben sich impfen lassen, die sich sonst niemals dafür entschieden hätten. Von den versprochenen Freiheiten wurde keine einzige umgesetzt.
Innerhalb der Quarantäne (Neu-Insassen und Häftlinge mit positivem Test) waren für 2 bis 6 Wochen unmenschliche Einschlusszeiten von 24 Stunden möglich.
Forderung 1: Rückkehr zum Normalbetrieb mit allen Möglichkeiten und Angeboten wie „vor Corona“ (mindestens).
Spätestens zum 01.07.2023 erfolgt die Wiederherstellung des Normalbetriebes mit allen sozialen Möglichkeiten (mindestens), ua:
- Sportgruppen (z. B. Tischtennis, Volleyball, Fußball)
- Spielegruppen (z. B. Schach, Backgammon, Dart, Tischfußball)
- Lern- und Sprachgruppen
- Schule
- wöchentliche Gesprächsstunden
- Musikgruppen
- kirchliche Angebote für Religionsangehörige verschiedener Religionen
- Sonderbesuche für Familien
- Umschluss zu anderen Häftlingen (2 x 2 Stunden pro Tag)
- persönliche Familienbesuche ohne jegliche Kontaktbeschränkung
Forderung 2: Entschädigung für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Corona-Maßnahmen
Bis heute sind unschuldige, nicht verurteilte Menschen bis zu 23 Stunden pro Tag im Haftraum eingesperrt. Auch für Menschen in Strafhaft gelten erschwerte Bedingungen, wobei die Einschlusszeiten durch die Pflicht zur Arbeit kürzer sind.
Bisher wurde die Berücksichtigung der erschwerten Haftbedingungen im Rahmen der Einschränkungen der Rechte durch die Corona-Verordnungen durch den Gesetzgeber versäumt. Andere europäische Länder berücksichtigten eine Untersuchungshaft während der Pandemie durch eine Faktor-Anrechnung, d.h. bei Einem Faktor von 1:2 zählt ein (1) Tag in Untersuchungshaft als zwei (2) Tage verbüßte Strafhaft oder bei Unschuld zu entschädigende Haft.
Wir fordern folgende Kompensationen:
- Untersuchungshaft 12.03.2020 bis 24.07.2022: Faktor 3,0
- Untersuchungshaft 25.07.2022 bis Rückkehr zum Normalbetrieb: Faktor 2,5
- Strafhaft 12.03.2020 bis Rückkehr zum Normalbetrieb: Faktor 2.0.red.Ray.,
Wertheim, 17.04.2023