Köln (ots)
Haftbefehl hin oder her: Dass Wladimir Putin jemals vor dem Internationalen Strafgerichtshof erscheinen wird, ist unwahrscheinlich. Davor muss er weniger Angst haben als beispielsweise vor einer Liquidation durch unzufriedene Geheimdienstler daheim.
Trotzdem ist die Anklage aus Den Haag für ihn brandgefährlich. Sie schränkt ganz konkret seine Bewegungsfreiheit ein, denn vor diesem Gerichtshof gilt die Immunität eines Staatsoberhaupts nicht. Das wird zwar seinen Freunden in Teheran und Peking kaum imponieren. Sie haben das Gerichtsstatut nicht unterzeichnet, eben so wenig wie leider die USA. In Vertragsstaaten könnte das anders aussehen, in Brasilien etwa oder in Südafrika (Belarus gehört auch dazu, aber das kann man sicher vergessen). Sie müssten Putin sogar festnehmen, wenn er sich dort blicken ließe. Für das große, stolze Russland ist diese Drohung eine Schande, die nur durch einen Machtwechsel abzuwaschen wäre.
Auch wenn es nie zum Prozess kommen sollte, hat der Haager Chefankläger Karim Khan damit aller Welt gezeigt, wohin Putin gehört: in die gleiche Verbrechergalerie wie der in Den Haag verurteilte kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga oder Sudans Ex-Diktator Omar al-Baschir. Richtig so, Herr Khan!
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