Berlin (ots)
Unklare Regelungen für Balkonkraftwerke drohen nach wie vor die Energiewende im Keim zu ersticken. Trotz neuer Vereinfachungen im Solarpaket I können Vermieterinnen und Vermieter die Anbringung ohne nachvollziehbare Gründe untersagen. Auch Vereinsvorstände von Kleingärten können sich grundlos quer stellen – und tun dies nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) immer wieder. Und damit nicht genug: Sie drohen teils mit gravierenden Konsequenzen.
Ein Pächter-Ehepaar aus Königs Wusterhausen bei Berlin will sich das nicht gefallen lassen und hat Klage eingereicht. Es ist nicht das erste absurde Verbot eines Balkonkraftwerks, das vor Gericht landet: Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatten bereits ein Mieterpaar aus Kiel sowie ein Mitglied einer Berliner Wohnbaugenossenschaft geklagt.
In einer Pressekonferenz informieren die Beteiligten nun über die rechtlichen Schritte in diesem Fall. Außerdem klärt die DUH über notwendige politische Maßnahmen auf, damit die Mitglieder der über 13.000 Kleingartenvereine in Deutschland sich endlich rechtssicher mit eigens produziertem Solarstrom an der Energiewende beteiligen können.
Wir bitten um Anmeldung unter presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich gerne ebenfalls an unseren Newsroom.
Teilnehmende:
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Sebastian Lange, Rechtsanwalt Projektkanzlei – Kanzlei für Solarenergie
- Ehepaar Lau, Klagende aus Brandenburg
- Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine e. V.
Datum:
Dienstag, 14. Mai 2024 um 10 Uhr
Einwahldaten:
Meeting-ID: 816 4329 8202
Einladungslink: https://us02web.zoom.us/j/81643298202
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
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