
Von der Althalde in der Gemeinde Giesen sollen salzhaltige Abwässer in die Innerste ein-geleitet werden.
Die Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH mit Sitz in Bad Salzdetfurth plant die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer von der Althalde Giesen in die Innerste. Dafür hat das Unternehmen die Zulassung der Einleitung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Für das Vorhaben führt das LBEG ein förmliches Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Die Althalde zwischen Ahrbergen und Giesen im Landkreis Hildesheim besteht aus den Abbaurückständen des Bergwerks Siegfried-Giesen, in dem bis 1987 Kalisalz abgebaut wurde, das aber als Reservebergwerk noch offen gehalten wird.
Unter anderem durch Regenwasser, das auf die Halde fällt, entstehen salzhaltige Abwässer. Die 1995 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung anfallender salzhaltiger Wässer vom ehemaligen Werksgelände und der Althalde des Bergwerks Siegfried-Giesen in die Innerste war Ende 2023 ausgelaufen. Zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 29. Januar 2019 für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerkes war seinerzeit auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden, die auch die nun beantragte Einleitung umfasst.
Sowohl der Planfeststellungsbeschluss als auch die wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2019 werden gegenwärtig beklagt, das Gerichtsverfahren ist derzeit anhängig. Daher hat diese wasserrechtliche Erlaubnis für eine Einleitung von Haldenwässern in die Innerste noch keine Bestandskraft. Statt der Einleitung wird das Haldenwasser derzeit per Lkw zum Standort Friedrichshall nach Sehnde gebracht. Von dort erfolgt der Weitertransport entweder über den Wasserweg oder per Bahntransport zum Bergwerk Sigmundshall bei Wunstorf, wo es zur Flutung des Bergwerkes genutzt wird.
Der vorliegende Antrag beinhaltet eine Haldenwassereinleitung von bis zu 4.800 Kubikmeter pro Tag, jedoch maximal 115.000 Kubikmeter pro Jahr. Die Einleitung in die Innerste soll über die schon früher genutzte Einleitstelle unmittelbar unterhalb der Bahnbrücke am südlichen Ortsrand von Ahrbergen erfolgen. Über eine Kontrollmessstelle soll sichergestellt werden, dass Konzentrationen von 300 Milligramm pro Liter (mg/l) an Chlorid, 20 mg/l an Kalium, 35 mg/l an Magnesium und 200 mg/l an Sulfat nicht überschritten werden.
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat sich entschlossen, den Antrag über ein öffentliches Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu stellen. Durch das Vorhaben betroffen sind die Gemeinde Giesen sowie die Stadt Sarstedt.
Die Antragsunterlagen werden ab Donnerstag, 13. März, bis Montag, 14. April, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ und im UVP-Verbund-Portal (https://www.uvp-verbund.de). Unter diesen Internetadressen ist auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung abrufbar, die wichtige Hinweise für Betroffene enthält. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene während der Dauer der Auslegung die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Giesen nach telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer (05121) 9310-10 einsehen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden kann, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Donnerstag, 15. Mai, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben:
- schriftlich per Post oder zur Niederschrift beim
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 38678 Clausthal-Zellerfeld, An der Marktkirche 9, bei der
- Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27, oder bei der
- Stadt Sarstedt, 31157 Sarstedt, Steinstr. 22, oder
Weitere Infos:
- Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für bergbauliche Vorhaben.
- Wasserrechtliche Erlaubnisse, die im Zusammenhang mit bergbaulichen Vorhaben stehen, werden ebenfalls vom LBEG erteilt. Hierfür ist das Einvernehmen – das heißt die uneingeschränkte Zustimmung – der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises erforderlich.
- Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de
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