Entwicklungen im Reha- und Teilhabesystem: dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

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Frankfurt am Main (ots)

2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe wurden in 2020 bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Antragszahl um 14,7 Prozent zurückgegangen. Bei 14,1 Prozent der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten. Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung liegt bei 19,1 Tagen und hat sich im Jahresvergleich leicht verkürzt (- 1,5 Tage).

Insgesamt werden 80,7 Prozent aller beantragten Leistungen vollständig oder teilweise bewilligt. Die Hälfte aller eingegangenen Widersprüche sind zugunsten von Leistungsberechtigten entschieden worden. Diese und weitere Ergebnisse sind im dritten Teilhabeverfahrensbericht aufgezeigt, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2021 veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2020 zugrunde – ein Jahr, das in allen Bereichen durch die SARS-CoV-2-Pandemie geprägt ist. Nicht zuletzt liefern auch die Daten aus dem Teilhabeverfahrensbericht Hinweise zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Antrags- und Leistungsgeschehen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe.

Absolute Anzahl Gesamtanträge in Tausend (BAR) , Bildrechte: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Erstmals Vergleich zweier Berichtsjahre möglich

Mit dem dritten Teilhabeverfahrensbericht können erstmals die Daten zu ausgewählten Sachverhalten aus zwei Berichtsjahren – 2019 und 2020 – mittels Zeitreihenanalyse verglichen und Veränderungen aufgezeigt werden. Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich (siehe § 41 SGB IX).

1.064 Reha-Träger übermittelten Daten zu Verfahrensabläufen

Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 1.064 ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2020 an die BAR übermittelt. Im Anschluss hat die BAR die Daten unter Beteiligung der Rehabilitationsträger ausgewertet.

 

Original-Content von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, übermittelt durch news aktuell

Original Quelle Presseportal.de

 

 

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