ETL 182 soll von der Elbe bis nach Achim führen: Vorarbeiten für die Energietransportleitung beginnen

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Die drei Trassenvarianten für die Energietransportleitung ETL 182. Bildrechte: Gasunie

Die drei Trassenvarianten für die Energietransportleitung ETL 182.

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) plant den Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd“ südlich der Elbe auf Höhe der Elbinsel Lühesand im Landkreis Stade und „Achim“ am Standort der bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim im Landkreis Verden. Damit soll das Gas, das an den neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade-Bützfleth angelandet wird, in den Ferngasnetz eingespeist werden.

Für den Bau der Leitung ist ein Planfeststellungsverfahren nötig, das vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt wird. Die GUD muss dafür einen detaillierten Umweltbericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren vorlegen. Neben den umweltfachlichen Untersuchungen sind auch Vorarbeiten für die technische Planung erforderlich. Dabei werden drei mögliche Trassenverläufe geprüft.

Diese sogenannten Vorarbeiten können unter anderem notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen betreffen und müssen von den Eigentümern und den sonstigen Nutzungsberechtigten laut § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gestattet werden. Hierfür hat das LBEG gemäß § 44 Abs. 2 EnWG eine Duldungsanordnung erlassen, die Baugrunduntersuchungen etwa alle 200 Meter entlang des Trassenverlaufs, Gewässerbeprobungen und Vermessungsarbeiten betrifft.

Aufgrund der Vielzahl betroffener Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigter ergeht die Duldungsanordnung als Allgemeinverfügung. Von der Duldungsanordnung sind Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken in folgenden Kommunen betroffen:

· Landkreis Rotenburg (Wümme):

Stadt Rotenburg (Wümme), die Samtgemeinden Selsingen, Sottrum, Tarmstedt und Zeven, Gemeinde Scheeßel

· Landkreis Stade:

Hansestadt Stade, die Samtgemeinde Fredenbeck und Harsefeld

· Landkreis Verden:

Gemeinde Oyten und Flecken Ottersberg.

Die Allgemeinverfügung zur Duldung der genannten Vorarbeiten wird in den betroffenen Gemeinden öffentlich bekannt gemacht und zu den üblichen Öffnungszeiten für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Weiter kann sie im Internet unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/planfeststellungsverfahren-fur-den-bau-und-den-betrieb-der-erdgastransportleitung-etl182-elbe-sud-nach-achim-225423.html eingesehen werden.

Bestandteil der Allgemeinverfügung sind Listen mit den betroffenen Grundstücken sowie eine detaillierte Beschreibung über die Art und Dauer der erforderlichen Arbeiten.

Hintergrund:

Die Leitung ETL 182 unterliegt den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 44 ff EnWG) wie auch des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases – LNGG – (Nr. 3.4 der Anlage zum LNGG). Mit der Leitung soll verflüssigtes Erdgas, das in den Häfen Stade und Brunsbüttel angelandet wird, in das deutsche Gasnetz eingespeist werden. Die Bundesnetzagentur hat den Bau der Leitung im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit Bescheid vom 19. März 2021 gebilligt, womit der Ausbau der Verbindung zwischen den Netzpunkten „Elbe Süd“ und „Achim“ verbindlich wurde.

Bei der Leitung ETL 182 handelt es sich um ein Vorhaben, das dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) unterliegt. In § 3 LNGG wird das besondere Interesse für Vorhaben nach § 2 Abs. 2 LNGG festgestellt. Hiernach dient die schnellstmögliche Durchführung dieser Vorhaben dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Der Gesetzgeber hat den Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas bereits mit § 3 LNGG festgestellt. Um eine Inbetriebnahme der ETL 182 ab Ende 2026 zu gewährleisten, muss jetzt die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, da das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich rund –zwölf bis 15 Monate und der Bau der Leitung voraussichtlich rund anderthalb Jahre in Anspruch nimmt. Die Vorarbeiten müssen vollständig abgeschlossen sein, um die Antragsunterlagen erstellen zu können.

Entstehen durch eine der genannten Vorarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat die Vorhabenträgerin eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

Weitere Infos:

· Zum Raumordnungsverfahren: Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-etl182 eigesehen werden. Die Zugänglichmachung der Verfahrensunterlagen erfolgt auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal und dort unter dem Verfahrenstyp „Raumordnungsverfahren“.

· An einem LNG-Terminal können mit Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) beladene Tankschiffe anlegen. Das LNG wird in dem LNG-Terminal gespeichert, wieder in den gasförmigen Zustand umgewandelt (regasifiziert) und kann anschließend in das Gasnetz an Land eingespeist werden. Bis landgestützte Terminals zur Verfügung stehen, übernehmen schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten diese Aufgabe.

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitun-gen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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