Berlin (ots)
- EU-Rat verhandelt über richtungsweisende Umweltstandards in der Fahrzeugverordnung
- DUH kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Ökodesign, Reparatur und Wiederverwendung sowie fehlende Maßnahmen gegen übergroße Fahrzeuge
- Umweltministerin Lemke soll sich im EU-Rat für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz einsetzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Umweltministerin Steffi Lemke auf, sich bei den heute im EU-Rat beginnenden Verhandlungen über eine EU-Fahrzeugverordnung für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz einzusetzen. Mit der geplanten Verordnung sollen erstmals Regelungen für den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen festgelegt werden. Egal ob Verbrenner oder E-Auto, die Herstellung von Fahrzeugen ist mit einem enormen Verbrauch an Rohstoffen verbunden. Die DUH fordert deshalb Vorgaben für kleine und effiziente Fahrzeuge, die klima- und ressourcenschonend produziert werden sowie leicht zu reparieren sind. Außerdem muss die Wiederverwendung von Ersatzteilen sowie ein hochwertiges Recycling am Lebensende der Fahrzeuge gefördert werden.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Automobilindustrie hat im Bereich der Kreislaufwirtschaft akuten Nachholbedarf. In der EU-Fahrzeugverordnung braucht es ambitionierte und verbindliche Vorgaben, damit in Zukunft deutlich weniger Ressourcen verbraucht und mehr im Kreislauf gehalten werden. Im Entwurf fehlen jedoch Maßnahmen gegen den Trend zu immer größeren Fahrzeugen, zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes in der Produktion, Vorgaben für eine gute Reparierbarkeit sowie Anreize zur Nutzung gebrauchter Ersatzteile. Außerdem muss es Vorgaben für den Einsatz von Recyclingmaterial nicht nur für Kunststoffe, sondern auch für Stahl, Aluminium und seltene Erden geben.“
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft der DUH: „In der Fahrzeugverordnung muss das Recht auf Reparatur verankert werden, damit die unabhängige Reparaturbranche im Kfz-Bereich erhalten bleibt. Anderenfalls könnten Fahrzeuge schon nach wenigen Jahren ausgemustert werden müssen, weil ihre Software nicht mehr sicher oder eine Reparatur zu teuer ist. Hersteller müssen daher verpflichtet werden, für mindestens 20 Jahre nach dem Kauf günstige Ersatzteile, Softwareupdates und Reparaturinformationen für unabhängige Werkstätten zu garantieren. Außerdem muss die Nutzung wiederverwendeter oder wiederaufbereiteter Ersatzteile gefördert werden, um die Preise für Reparaturen gering zu halten.“
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Mehr zu Elektroauto-Batterien und Fahrzeugen: https://www.duh.de/inf…fahrzeuge/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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