Berlin (ots)
Berlin – Polen muss nach den Worten der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourová, zunächst Voraussetzungen wie die Wiedereinsetzung entlassener Richter erfüllen, bevor das Land Gelder aus dem milliardenschweren Corona-Hilfsfonds in Anspruch nehmen kann. „Polen wird erst dann Gelder erhalten, wenn die Bedingungen erfüllt sind“, sagte Jourová dem „Tagesspiegel“ mit Blick auf den Corona-Hilfsfonds, in dem für Polen rund 36 Milliarden Euro an Zuschüssen und Krediten vorgesehen sind. Am Mittwoch hatte die EU-Kommission den so genannten Wiederaufbauplan Polens gebilligt, was als Voraussetzung für die Auszahlung der Corona-Hilfen gilt.
Bedingungen wie die Wiedereinsetzung entlassener Richter würden als so genannte Meilensteine im polnischen Wiederaufbauplan verankert, sagte Jourová weiter. Die Billigung des Plans durch die EU-Kommission sei nur „der erste Schritt“. Die Vizepräsidentin kündigte an, dass die EU-Kommission die Einhaltung der Bedingungen sehr genau überwachen werde. Sie erinnerte zudem daran, dass der Brüsseler Behörde mehrere Instrumente zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit wie etwa Vertragsverletzungsverfahren zur Verfügung stehen. Davon werde die EU-Kommission auch in Zukunft Gebrauch machen, „so lange wir Bedenken zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen haben“. „Es gibt weder ein Tauschgeschäft, noch einen Blankoscheck“, sagte Jourová.
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