Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
München (ots)
„Seit vielen Jahren weisen wir immer wieder daraufhin, dass ein Ärztemangel droht beziehungsweise in manchen Regionen bereits Realität ist. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere Ärztinnen und Pflegekräfte Familie und Beruf unter einen Hut bringen können“, erklärte Dr. Bernhard Junge-Hülsing, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). „Wir brauchen in Bayern eine flächendeckende Kinderbetreuung für alle Gesundheitsberufe – in der Ärzteschaft und in der Pflege – die auch die Nächte mit abdeckt“, forderte Junge-Hülsing. Nur so könne sichergestellt werden, dass Mütter und Väter ihre verfügbare Arbeitszeit möglichst gut für die Patientenversorgung einsetzen können. Die Organisation der Kinderbetreuung sei eine Herkulesaufgabe und bringe vor allem viele Frauen und Alleinerziehende (Männer und Frauen) in eine Zwickmühle. Die Medizin werde weiblicher, das zeige sich bereits deutlich in Bayern: In der Altersklasse bis 40 Jahre sind bereits 57 Prozent Ärztinnen. Ohne Frauen würde das Gesundheitssystem bereits zusammenbrechen, deshalb sieht Junge-Hülsing hier dringenden Handlungsbedarf.
Flickwerk bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BGM) hat im Sommer 2022 bestätigt, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde. Das sei unbestritten und es gelte sowohl in Bezug auf die Leistungsbeschreibungen als auch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen. „Wir müssen mit einem alten GOÄ-Flickwerk arbeiten, weil die neue GOÄ vom Bundesgesundheitsminister blockiert wird“, beklagte der Vizepräsident. Die neue GOÄ müsse endlich umgesetzt werden, vor allem in Hinblick auf den medizinischen Fortschritt. Viele neue medizinischen Leistungen ließen sich in der alten GOÄ gar nicht abbilden. Neben dem Inflationsausgleich müssten endlich auch neue Fachgebiete wie Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Psychotherapie entsprechend berücksichtigt werden. Die Unzulänglichkeiten der alten GOÄ zeigten sich auch in der gestiegenen Nachfrage von Patienten: Die BLÄK erhielt zwischen Juni 2021 und Mai 2022 537 schriftliche Anfragen und 2.156 telefonische Erstanrufe zur GOÄ.
Wichtige Suizidprävention
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Juni 2022 in erster Lesung Initiativen zur Reform der Sterbehilfe beraten. „Leben ist lebenswert – deshalb darf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auf keinen Fall dazu führen, dass Patienten in Lebenskrisen in der Selbsttötung den einzigen Ausweg sehen. Es darf außerdem kein implizierter Druck auf ältere Menschen und Kranke entstehen“, bekräftige Junge-Hülsing. Eine ärztliche und psychotherapeutische Suizidprävention sei unbedingt notwendig und die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote müssten ausgebaut werden. Vor allem, wenn der Bundestag aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes zum § 216 Strafgesetzbuch die aktuell diskutierte Neuregelung der Sterbehilfe umsetze.
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK ist seit 1975 Ansprechpartner zur Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfs für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten. Die im Berichtszeitraum Juni 2021 bis Mai 2022 festgestellte Behandlungsfehlerquote der abgeschlossenen Verfahren sank von 31 auf 27 Prozent. Sie entspricht in etwa der Behandlungsfehlerquote auf Bundesebene. In den vergangenen zehn Jahren lag die Fehlerquote in Bayern zwischen 23 und 31 Prozent.
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