Frankfurt (ots)
Das Urteil ist nicht überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis, Natrium-Pentobarbital zu erwerben, um sich damit zu töten. Das Betäubungsmittel gilt als das sicherste und sanfteste Mittel, das eigene Leben zu beenden. In Deutschland steht dem das Arzneimittelrecht entgegen. Das Gericht verweist die Kläger auf „zumutbare“ Alternativen. Wissend, dass andere Arzneimittel mit höheren Risiken verbunden sind. Dass viele Schwerstkranke keinen Arzt und keine Ärztin für eine Suizidbegleitung finden und deshalb auf Sterbehilfevereine und deren kostenpflichtige Angebote zurückgreifen müssen. Das darf nicht so bleiben. Aber in dem festgefahrenen Streit über die Sterbehilfe hat das Parlament zuletzt im Sommer wieder eine Chance vertan, einen geregelten Weg zu einem selbstbestimmten Tod aufzuzeigen und den Erwerb von Natrium-Pentobarbital zu legalisieren. Der Bundestag entschied, nichts zu entscheiden.
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