Frankfurt (ots)
Mit der verbraucherfreundlichen Aktualisierung des „Fernwärme-Gesetzes“ gibt es vielleicht noch vor Weihnachten gute Nachrichten für Mieter, Haus- und Immobilienbesitzer. Im Referentenentwurf des BMWK zur so genannten AVBFernwärmeV, zu der die Allianz Freie Wärme hiermit Stellung bezieht, sind im Zuge der notwendigen Anpassungen einige für Fernwärmekunden positive Änderungen beschrieben. Die AVBFernwärmeV ist in vielen Fällen die rechtliche Grundlage für Fernwärmeverträge und im Vergleich zu Vertragsinhalten aus dem Gas- und Strombereich veraltet.
Mehr Verbraucherfreundlichkeit und Marktwirtschaft bei Fernwärme
„Die Allianz Freie Wärme begrüßt die für Endverbraucher positiven Auswirkungen im Referentenentwurf zum Fernwärme-Gesetz als richtigen Schritt hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und Marktwirtschaft ausdrücklich, wobei man wegen nach wie vor möglichen langen Vertragslaufzeiten, noch fehlenden Sonderkündigungsrechten und der weitestgehenden Monopolstellung der Wärmenetze immer noch nicht von einem regulierten Markt wie bei Strom oder Gas sprechen kann“, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
Bessere Abrechnungstransparenz, Grundpreisanpassung, Kündigungsmöglichkeit
Blickt man in den aktuell vorliegenden Entwurf, so sind die neuen Anforderungen für die Fernwärme-Vertrags- und Abrechnungsunterlagen im Hinblick auf maximale Transparenz durchaus mit den Stromrechnungen vergleichbar. Gefordert wird etwa, den Kunden die eingesetzten Brennstoffe, Steuern, Abgaben, sowie Vorjahresvergleiche und nächstmögliche Kündigungstermine beziehungsweise Kündigungsfristen etc. mitzuteilen.
Des Weiteren soll für die Verringerung des Grundpreises die realistische Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung bis zu 50 Prozent weiterhin ohne Angaben von Gründen möglich sein. Falls die Wärmeabnahme durch Nutzung dezentraler, gesetzeskonformer Heizungstechnik ersetzt werden kann, wäre sogar die Kündigung des Fernwärmevertrags möglich.
Weiterhin verbesserter Verbraucherschutz nötig | Risiken für Wärmenetze bestehen nicht
„Auch wenn wir die politischen Bestrebungen unterstützen, die veraltete AVBFernwärmeV marktwirtschaftlich und verbraucherorientiert zu überarbeiten, so fordern wir weiterhin verbesserten Verbraucherschutz, in dem geregelte Kündigungs- und Wechseloptionen bei extremen Preissteigerungen, zum Ende der Vertragslaufzeiten, bei Nichterfüllung der Anteile erneuerbarer Energien in Wärmenetzen und generell geringere Vertragslaufzeiten möglich gemacht werden“, so Andreas Müller weiter.
Weil es aber neben Anschluss- und Benutzungszwängen in den Fernwärmeverträgen die vorweg genannten Schutzmaßnahmen zudem noch gibt, sieht die Allianz Freie Wärme kein erhöhtes Risiko für den Fortbestand von Wärmenetzen. Es geht eher darum, die Ausgabenbelastungen der Bürger möglichst niedrig zu halten. „Da mit weiteren Kostensteigerungen für Energie und Wärme zu rechnen ist, dürfen die Endverbraucher nicht durch den ambitionierten, auf lange Sicht geplanten Wärmenetzausbau sowie durch die Sanierung bestehender Wärmenetze zusätzlich finanziell belastet werden“, fordert Andreas Müller.
Das BMWK hatte im Rahmen einer Verbändeanhörung bis 4. Dezember 2024 um Stellungnahmen zum Referentenentwurf gebeten. Im Bundeskabinett ist für den 18. Dezember 2024 die Beschlussfassung geplant, die danach lediglich den Bundesrat passieren müsste.
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Über die Allianz Freie Wärme:
Die Allianz Freie Wärme ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen Heizen und Wärme. Die Akteure setzen sich mit Informationen und Services unter www.freie-waerme.de rund um die Kommunale Wärmeplanung für moderne, individuelle Heizsysteme und das Recht der Verbraucher ein, sich unabhängig und frei für das optimale Heizsystem zu entscheiden. Hierzu gehören Wärmepumpen, hocheffiziente Hybridsysteme (Öl/Gas) unter Einbindung erneuerbarer Energien (Bio-/Synthetische Brennstoffe), ebenso wie Holz- und Pellet-Systeme, KWK-Systeme, Kamin- und Kachelöfen, Solarwärmeanlagen sowie Abgassysteme. Damit ist Freie Wärme unter marktwirtschaftlichen Aspekten das Gegenteil von unregulierten, zentralen Nah- und Fernwärmesystemen, die über Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote forciert werden und den Verbrauchern die Wahl der Wärmequelle nehmen.
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