
19.04.2016 – 23/2016
Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. April 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016
den 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen Justin S.
den 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Rico K.,
die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Maria K.,
den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sebastian W. und
den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mike S.
durch Spezialeinheiten der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem werden insgesamt mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt über 200 Beamte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der sächsischen Polizei beteiligt.
I.
Die fünf Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig, gemeinsam mit
dem 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Timo S.,
dem 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Patrick F. und
dem 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Philipp W.,
spätestens im Juli 2015 die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe Freital“ gegründet und sich in ihr als Mitglieder die Beschuldigten Timo S. und Patrick F. als Rädelsführer beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StGB).
Die Beschuldigten Justin S., Rico K., Maria K. und Sebastian W. sind darüber hinaus des versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB), der gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB), der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen (§ 308 Abs. 1 StGB) und der Sachbeschädigung in zwei Fällen (§ 303 StGB) dringend verdächtig.
Gegen die Beschuldigten Justin S., Rico K. und Maria K. besteht daneben der dringende Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB). Die Beschuldigten Justin S., Maria K. und Sebastian W. sind zudem der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dringend verdächtig.
Dem Beschuldigten Mike S. wird im Haftbefehl neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der „Gruppe Freital“ versuchte gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB), Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vorgeworfen.
II.
Ursprünglich waren von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Beschuldigten Patrick F., Timo S., Justin S., Philipp W. und Maria K. Ermittlungen wegen des Tatverdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosionen (§ 308 StGB) und anderer Straftaten geführt worden. In jenen Verfahren hatte das Amtsgericht Dresden gegen die Beschuldigten Maria K., Patrick F., Timo S. und Philipp W. Haftbefehle erlassen, aufgrund derer sich die Beschuldigten Patrick F., Timo S. und Philipp W. gegenwärtig in Untersuchungshaft befinden. Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte Maria K. war außer Vollzug gesetzt worden. Am 11. April 2016 hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Beschuldigten Patrick F., Timo S., Justin S., Philipp W. und Maria K. unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) übernommen. Zugleich sind in das Verfahren die Beschuldigten Sebastian W., Rico K. und Mike S. einbezogen worden, gegen die die Generalstaatsanwaltschaft gesonderte Ermittlungen wegen des Tatverdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosionen (§ 308 StGB) und anderer Straftaten geführt hatte.
Gegen die weiteren drei Beschuldigten Patrick F., Philipp W. und Timo S. hat die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – bei den Beschuldigten Timo S. und Patrick F. wegen Rädelsführerschaft – (§ 129 a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StGB) beantragt.
Darüber hinaus wird Patrick F. und Timo S. in den Haftbefehlsanträgen versuchter Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB), versuchte gefährliche Körperverletzung bei Patrick F. in zwei Fällen – (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23 StGB), die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei bei Patrick F. in drei Fällen (§ 308 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung in zwei bei Patrick F. in drei Fällen (§ 303 StGB) sowie im Falle von Patrick F. die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) zur Last gelegt.
Dem Beschuldigten Philipp W. wird im Haftbefehl neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der „Gruppe Freital“ versuchter Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), gefährliche Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB), die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 22, 23, 27 StGB), zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, § 27 StGB) und zur Sachbeschädigung (§ 303, 27 StGB) vorgeworfen.
Über den Erlass der Haftbefehle wird nach Anhörung der Beschuldigten entschieden werden.
III.
Den acht Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens ab Juli 2015 mit weiteren Gleichgesinnten zu der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ zusammengeschlossen zu haben, wobei die Beschuldigten Timo S. und Patrick F. die zentralen Führungspositionen übernommen haben sollen. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden zu begehen. Zu diesem Zweck soll sich die Gruppierung eine dreistellige Anzahl von pyrotechnischen Sprengkörpern verschiedenen Typs aus Tschechien beschafft und bei den Beschuldigten Justin S., Patrick F., Philipp W. und Maria K. verwahrt haben. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind der rechtsterroristischen Vereinigung bislang drei Sprengstoffanschläge zuzurechnen:
– In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2015 beging Patrick F. den gegenwärtigen Erkenntnissen zufolge für die „Gruppe Freital“ einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital. Er soll außen am Küchenfenster der Unterkunft einen pyrotechnischen Sprengkörper angebracht und gezündet haben. Bei der Explosion des Sprengkörpers wurde unter anderem die Fensterscheibe vollständig zerstört. Die Bewohner der Unterkunft blieben von den umherfliegenden Glassplittern der zerborstenen Fensterscheibe nur deshalb unverletzt, weil sich zu dieser Zeit niemand von ihnen in der Küche aufhielt.
– In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2015 griffen nach den bisherigen Ermittlungen die Beschuldigten Mike S., Patrick F., Timo S., Justin S., Rico K. und Maria K. gemeinsam mit weiteren Gleichgesinnten das Gebäude des Wohnprojekts „Mangelwirtschaft“ in Dresden an. Sie sollen Steine sowie pyrotechnische Sprengsätze auf das Haus und zumindest teilweise auch gezielt auf erleuchtete Fenster geworfen haben. Einer der Sprengkörper explodierte in der Küche des Hauses. Dort schlug zudem ein Pflasterstein ein.
– In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2015 verübten so der gegenwärtige Erkenntnisstand die Beschuldigten Timo S., Justin S., Maria K., Philipp W., Patrick F., Sebastian W. und Rico K. einen Anschlag auf eine weitere Asylbewerberunterkunft in Freital. Sie sollen pyrotechnische Sprengkörper an drei Fensterscheiben des Gebäudes platziert und entzündet haben. Durch die umherfliegenden Splitter der bei der Explosion der Sprengmittel zu Bruch gegangenen Fensterscheiben erlitt einer der Bewohner mehrere Schnittwunden im Gesicht. Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen kam es nicht, weil sich die übrigen Bewohner noch rechtzeitig im Flur der Unterkunft in Sicherheit bringen konnten.
In welchem Umfang der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe Freital“ weitere Anschläge zuzurechenen sind, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten.
Die Festgenommenen werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.